Ein Ehepaar ließ sich eine alte Stadtvilla aufwendig sanieren. Doch nach dem Einzug bemerkten sie, dass es durchs Dach regnete. Die Baufirma besserte zwei Monate lang nach. Die Besitzer mussten derweil woanders unterkommen und forderten eine Nutzungsentschädigung von 215 Euro pro Tag. Recht so, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg.

Die Baufirma muss einem Kunden eine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn die Immobilie wegen schwerwiegender Baumängel nicht vereinbarungsgemäß bewohnbar ist. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor. Im vorliegenden Fall lies der Käufer eine alten Stadtvilla aufwendigen renovieren. Als es nach dem Einzug dennoch durchs Dach regnete, sanierte die Baufirma die Immobilie etwa zwei Monate lang. Währenddessen war das Haus unbewohnbar. Daher forderten die Hauseigentümer eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 215 Euro pro Tag.
Dieser Anspruch ist berechtig, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. Die Voraussetzung für die Nutzungsentschädigung ist eine fühlbare und damit vermögenswerte Beeinträchtigung. Nur geringfügige Einschränkungen der Nutzung einzelner Räume für kurze Zeit lösen dagegen keinen Anspruch aus. Wer nur ab und zu Wasser aufwischen muss, kann also keine Nutzungsentschädigung fordern. dhz/dapd