Eröffnen Privatleute ein Konto, behält die Bank von den erzielten Zinserträgen automatisch die 25-prozentige Abgeltungsteuer ein. Doch wie sieht es bei Einzelunternehmern aus, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben über ihr privates Konto laufen lassen? Greift auch hier die Abgeltungsteuer?
Nein. Denn die Abgeltungsteuer greift nur bei privaten Geldanlagen, nicht jedoch für betriebliche. Mit anderen Worten: Behält die Bank auf betriebliche Zinsen Abgeltungsteuer ein, dürfen die Zinsen bei der Gewinnermittlung nicht einfach unter den Tisch fallen. In der Praxis müssen Einzelunternehmer folgendermaßen vorgehen:
- Die betrieblichen Zinsen sind mit ihrem Bruttobetrag – also dem Betrag vor Abzug der Abgeltungsteuer – dem Gewinn hinzuzurechnen.
- Der Unternehmer verbucht die einbehaltene Steuer als Einkommensteuervorauszahlungen.
- Im Steuerbescheid rechnet das Finanzamt die bisher einbehaltene Abgeltungsteuer auf die persönliche Steuerschuld an.
