Für 2011 erwartet das Finanzamt die Übermittlung Ihrer Steuererklärungen nicht mehr in Papierform, sondern per ELSTER in elektronischer Form. Diese Verpflichtung gilt vorerst für alle Steuerzahler, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Hier die Antworten auf drei häufige Fragen.
Frage 1: Kann ich mich vor der elektronischen Übermittlung meiner Steuererklärung noch einmal drücken?
Für viele Unternehmer bedeutet es puren Stress, sich mit der neuen Übermittlungsform auseinanderzusetzen. Manch ein Handwerker kommt heute sogar noch ohne Computer aus. Das Finanzamt drückt für dieses Jahr noch einmal beide Augen zu, wenn die Erklärung in Papierform kommt. Die Abgabe in Papierform wird als Härtefallantrag gewertet. Doch dem Steuerbescheid 2011 wird dann ein Infoschreiben beigefügt, dass auf die zwingende elektronische Übermittlung ab 2012 hinweist.
Frage 2: Bekomme ich auch meinen Steuerbescheid elektronisch zugesandt?
Witzigerweise erwartet das Finanzamt von Ihnen als Handwerker, dass Sie sich umstellen und die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung schaffen. Der Bescheid 2011 dagegen kommt in aller Gewohnheit weiterhin in Papierform per Post. Denn die Finanzverwaltung hat derzeit noch nicht die Möglichkeit, Ihnen den bescheid in elektronischer Form rechtskräftig zukommen zu lassen.
Frage 3: Muss ich Belege und Erläuterungen auch elektronisch übermitteln?
Nein. Sollten Sie mit Ihrer Steuererklärung auch Belege oder Hinweise ans Finanzamt schicken wollen, muss das nach wie vor in Papierform auf dem Postweg erfolgen. dhz
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