In den ersten Monaten des Jahres ergingen zum Steuerrecht hunderte neuer Urteile und Verwaltungsanweisungen. Hier einige ausgewählte Meldungen, die Sie als Unternehmer interessieren dürften.
Erstattungszinsen: Erstattungszinsen zur Körperschaftsteuer sind zu versteuern, obwohl Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer nicht abziehbar sind (BFH, Az. I B 97/11).
Gruppenreise: Nehmen Arbeitnehmer und Unternehmer an Gruppenreisen von Verbänden teil und der Freizeitfaktor liegt bei mehr als 90 Prozent, darf kein Cent dieser Reise steuerlich geltend gemacht werden (BFH, Az. VI R 3/11). Konter: Tagebuch führen und die Kosten der Reise in einen privaten und einen beruflichen Anteil (= steuerlich abziehbaren Anteil) aufteilen.
Steuerfreie Zuschläge: Arbeitnehmer, die am Ostersonntag arbeiten mussten, haben nur Anspruch auf Zuschläge für Sonntagsarbeit. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Ostersonntag und Pfingstsonntag keine Feiertage sind (Az. 10 AZR 347/10).
E-Commerce: Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des SPD fiel eindeutig aus. Für das Herunterladen von Büchern aus dem Internet (E-Books) ist der 7-prozentige Umsatzsteuersatz nicht vorgesehen (BT-Drucks. 17/8748). dhz
