Kaufen Sie sich als Privatperson ein Fahrzeug im EU-Ausland, weil es dort um bis zu 40 Prozent preiswerter ist, müssen Sie noch die in Deutschland fällige Umsatzsteuer einkalkulieren. Denn es liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, für den Sie als Käufer die Umsatzsteuer in Deutschland abführen müssen. Diese Umsatzsteuerpflicht gilt selbst bei einer Tageszulassung.
Die Fahrzeugeinzelbesteuerung durch Privatleute greift nur beim Kauf eines "neuen" Fahrzeugs im EU-Ausland. Neu ist ein Fahrzeug, wenn im Zeitpunkt des Kaufs die folgende Voraussetzung vorliegt (Finanzgericht Münster, Urteil v. 24.1.2012, Az. 13 K 1071/09):- Das Fahrzeug hat maximal 6.000 Kilometer zurückgelegt und die erste Inbetriebnahme erfolgte vor nicht mehr als sechs Monaten.
Tipp: Kalkulieren Sie als Privatperson also beim Kauf eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland die 19-prozentige Umsatzsteuer ein. Weitere Infos, wie diese Umsatzsteuer berechnet, beim Finanzamt angemeldet wird und welche Vordrucke Sie benötigen, finden Sie hier . dhz
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