Steuer aktuell Gehaltsextra: Prepaid Card der Mineralölgesellschaften

Angesichts der stetig steigenden Spritpreise an Deutschlands Tankstellen werben Mineralölgesellschaften bei Arbeitgebern derzeit verstärkt mit Prepaid Cards. Vorteil: Bei Überlassung einer Tankkarte bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat kann der Arbeitnehmer mit dieser Karte an der Tankstelle tanken oder Waren kaufen und muss dafür keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.

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Diese Prepaid Card ist also nichts anderes als der klassische Papier-Tankgutschein. Damit die Steuerfreiheit und die Sozialversicherungsfreiheit für den Sachbezug von 44 Euro im Monat jedoch tatsächlich eintreten, ist Folgendes zu beachten:

  • Die Zuwendung der Sachleistung von 44 Euro muss arbeitsvertraglich geregelt sein. Eine alternative Auszahlung der 44 Euro muss ausdrücklich ausgeschlossen sein.
  • Der Wert des Sachbezugs darf auf keinen Fall über 44 Euro im Monat liegen. Denn ist das der  Fall, kippt die Steuerfreiheit und die Sozialversicherungsfreiheit komplett.
Tipp: Dem Arbeitgeber steht aus dem Kauf der Prepaid Card kein Vorsteuerabzug zu, weil er lediglich Geld in einen Gutschein tauscht. Umsatzsteuer wird ebenfalls nicht fällig, weil keine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe an das Personal vorliegt.