Steuer aktuell Fotografen: Steuerrisiko bei Fotoreisen

In der nächsten Ausgabe der Deutschen Handwerks Zeitung starten wir ein Branchenspezial. Wir wollen die steuerlichen Besonderheiten und Risiken von Branchen beleuchten, die in den Medien normalerweise eher zu kurz kommen. Beginnen werden wir mit den Fotografen.

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Häufiger Streitpunkt bei Betriebs- oder Lohnsteuerprüfungen sind die Reisekosten für Fotoreisen. Können Fotografen ihren exakten Tagesablauf auf einer Fotoreise nicht nachweisen, unterstellt das Finanzamt meist auch private Reisegründe. Folge: Ein Teil der Reisekosten wird nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Doch die Kürzung lässt sich vermeiden oder zumindest eindämmen, wenn folgende Nachweise geführt werden können:
  • Reisetagebuch: Aufzeichnung des exakten Tagesablaufs. Liegt die Zeit für private Aktivitäten bei maximal 10 Prozent, muss das Finanzamt die vollen Betriebsausgaben akzeptieren.
  • Umsätze: Wer nachweisen kann, dass er die Fotos anlässlich der Reise vermarkten konnte, hat gute Karten, dass das Finanzamt keine oder nur minimale Kürzungen vornimmt. dhz