In den Ostferien werden wieder tausende Schüler und Studenten mit Ferienjobs Ihr Taschengeld aufbessern. Wer nicht als Minijobber auf 400-Euro-Basis antritt, muss einem Arbeitgeber seine Lohnsteuerkarte für 2010 oder eine Lohnersatzbescheinigung aushändigen.
Für Schüler und Studenten, die mehr als 400 Euro verdienen möchten, müssen die Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten. In welcher Höhe Steuern fällig werden, hängt von der Steuerklasse und von der Höhe des Ferienverdienstes ab. Schüler und Studenten haben zwei Möglichkeiten, dem Arbeitgeber ihre Lohnsteuerabzugsdaten zu liefern:
- Lohnsteuerkarte 2010 : Ist der Schüler oder Student im Besitz einer Papier-Lohnsteuerkarte für 2010 und die steuerlichen Verhältnisse haben sich nicht geändert, kann er diese seinem Arbeitgeber vorlegen.
- Lohnersatzbescheinigung : Wer dagegen noch nie gearbeitet hat, muss zum Finanzamt gehen, sich eine Lohnersatzbescheinigung 2012 besorgen und dem Arbeitgeber vorlegen.
