Betreiben Sie Ihre Geschäfte im Rahmen einer GmbH und planen den Kauf von weiteren Unternehmen durch diese GmbH, rufen die damit verbundenen Ausgaben das Finanzamt auf den Plan. Zentrale Frage: Sind diese Ausgaben sofort als Betriebsausgaben abziehbar oder stellen sie Anschaffungskosten für das Unternehmen dar.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat hierzu in einem Urteil folgende Grundsätze aufgestellt (Urteil v. 24.10.2011, Az. 10 K 5175/09):
- Lassen Sie den Unternehmenswert für das Unternehmen ermitteln, das gekauft werden soll (so Due Diligency-Kosten) und bestand zu diesem Zeitpunkt bereits eine Kaufabsicht, stellen die Kosten für die Wertermittlung Anschaffungsnebenkosten dar. Folge: Die Kosten sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar, sondern zusammen mit dem Kaufpreis für das Unternehmen zu aktivieren.
- Findet der Kauf des Unternehmens nach der Wertermittlung nicht statt, dürfen die angefallenen Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Kauf dagegen sofort in voller Höhe als sofort abziehbare Betriebsausgaben verbucht werden.
