Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat gemeinsam mit sechs weiteren Interessengruppen – darunter der Markenwirtschaft und dem Gesamtverband Textil und Mode – ein Positionspapier vorgelegt. Die Verbändeallianz fürchtet, dass eine Änderung des AGB-Rechts kleinere und mittlere Unternehmen im Wettbewerb benachteiligen könnte.

Der ZDH und andere Spitzenverbände machen mobil gegen eine Machtverschiebung in der Wirtschaft zu Lasten des Mittelstandes. In dem gemeinsamen Positionspapier heißt es, dass durch „Bestrebungen interessierter Kreise“ das bestehende AGB-Recht "aufgeweicht" und so die "Vertragsfreiheit" wirtschaftlich überlegener auf Kosten wirtschaftlich unterlegener Vertragspartner erhöht werden könnte.
Der ZDH betont, dass das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Verträgen zwischen Unternehmen "auf keinen Fall geändert werden darf“. Die positive Bilanz des AGB-Rechts für den überwiegenden Teil der Unternehmen dürfe nicht den Interessen einiger weniger geopfert werden, so die Initiative, die bundesweit über 1,2 Millionen Betriebe und über 7,5 Millionen Beschäftigte vertritt. "Das deutsche AGB-Recht habe eine Transparenz, Ausgewogenheit und Rechtssicherheit erreicht, wie sie kaum eine andere Rechtsordnung bietet. Von diesen Vorteilen profitieren alle Marktteilnehmer."
Die Kritik des Handwerks richtet sich gegen führende Technikkonzerne wie Alstom, ABB und Siemens. Seit Monaten sollen diese komfortable Zahlungsziele durchsetzen. Durch eine geplante Gesetzesänderung würden zudem Haftungs- und Zahlungsrisiken einseitig auf den Mittelstand abgewälzt. „Wir werden von mehreren Seiten in die Zange genommen“, sagte der Chef des Bauhauptverbands, Michael Knipper, gegenüber der "Financial Times Deutschland".
Großzügige Zahlungsziele
In der neuesten Version von Siemens’ "Bestellbedingungen für Werk- und Dienstleistungen durch Fremdfirmen", Stand 1. Februar 2012, lässt sich der Konzern ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumen. Bei schneller Zahlung binnen 14 Tagen zieht Siemens danach drei Prozent vom Rechnungsbetrag ab, bei Zahlung innerhalb eines Monats sind es zwei Prozent. Es sei "unakzeptabel, von Vertragspartnern einseitig einen dreimonatigen kostenlosen Kredit zu beanspruchen und sie bezahlen zu lassen, um eine ihnen zustehende Vergütung eher zu erhalten“, heißt es in einem Protestbrief Knippers an den Chef des DIHK, Martin Wansleben. "Gerade für die Bauwirtschaft ist es ein großes Problem, wenn große Konzerne ihre starke Stellung im Markt einseitig zu ihrem Vorteil ausnutzen", erklärte Knipper.
Aus den Bundesländern erhielt das Bundesjustizministerium nun einen Prüfungsauftrag, zu dem ein Fragebogen an die Wirtschaftsteilnehmer versandt wurde. Die geplante Gesetzesnovelle könnte die Position der Mittelständler weiter unterlaufen. Nach dem vorliegenden Entwurf wäre es künfitg möglich, dass zwischen Fertigstellung und Vergütung eines Auftrags 90 Kalendertage vergehen, bei öffentlichen Auftraggebern sind es bis zu 60 Tage.
Siemens versucht die Bedeutung der Regelung derweil herunterzuspielen. Weit überwiegend würden Lieferkonditionen individuell vereinbart, sagte ein Konzernsprecher. Die Bedingungen würden nur "als Backup" in den restlichen Fällen genutzt. Eine Angabe über die tatsächlichen Zahlungsfristen und Lieferbedingungen könne Siemens wegen der Unterschiedlichkeit der Einzelvereinbarungen nicht machen.
Das Positionspapier der Verbändeallianz steht unter zdh.de zum Download zur Verfügung. zdh / sg