Steuer aktuell E-Bilanz: Neuer Kontenrahmen notwendig?

Zwar tritt die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Bilanzdaten (E-Bilanz) bestenfalls erst für das Wirtschaftsjahr 2013 in Kraft. Dennoch sollten Sie bereits heute den Ernstfall proben und mit dem für die E-Bilanz erforderlichen Kontenrahmen buchen.

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Ein neuer Kontenrahmen zur E-Bilanz ist notwendig, weil die Bilanzdaten, die Sie ans Finanzamt übermittelt müssen, eine bestimmte Gliederungstiefe vorsehen (Taxonomie). Das bedeutet im Klartext: Benötigen Sie für bestimmte Geschäftsvorfälle bisher ein Konto, könnten nun zwei Konten notwendig werden, um die Daten nach den strengen Vorgaben zur E-Bilanz übermitteln zu können.

Strenge Untergliederung beim Einkauf

Sie werden sich nun denken, warum schon heute ein neuer Kontenrahmen angelegt werden soll, wenn Sie doch noch ein paar Jahre von der Verpflichtung zur E-Bilanz verschont sind. Die Antwort ist schnell gegeben. Nehmen Sie die verbleibende Zeit und üben Sie den Ernstfall. Je länger Sie die Vorgaben zur E-Bilanz erproben können, desto reibungsloser wird die Übermittlung im Ernstfall funktionieren.

Tipp: Eine strenge Untergliederung muss der Kontenrahmen bei der E-Bilanz insbesondere beim Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aufweisen. Hier muss klar strukturiert ausgewiesen werden, woher die Waren stammen und welchen Vorsteuersatz Sie geltend gemacht haben. dhz

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