Einerseits darf eine elektronische Rechnung nach Ihrem Eingang auf keinen Fall mehr verändert werden, zum anderen erwartet das Finanzamt bei einer ordnungsgemäßen Buchführung Kontierungsvermerke auf der Rechnung. Was also tun?
Das Bayerische Landesamt für Steuern schlug in einer Verfügung vor, eine extra Datei mit den notwendigen Kontierungsvermerken wie Buchungskonto, Buchungsdatum, Ablagekriterium zu versehen und an diese Datei die elektronische Rechnung anzuhängen. Der Kontierungsbeleg und die elektronische Rechnung sind so miteinander zu verbinden, dass eine Trennung nicht mehr möglich ist.
Nur mit Excel geht es nicht
Ein Leser wollte nun wissen, wie man denn eine Datei mit Kontierungsvermerken erstellen und eine Rechnung anhängen kann? DHZ hat nachgeforscht. Bei Softwareanbietern von Buchhaltungsprogrammen hieß es, sei die Erzeugung eines von der Rechnung separaten Buchungsvermerks möglich. Wer also eine EDV-Buchhaltung nutzt, sollte seinen Softwareanbieter um Rat fragen und sich helfen lassen.
Tipp: Wer jedoch keine EDV-Buchhaltung hat, sondern seine Aufzeichnung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben mit Excel meistert, dem hilft der Vorschlag des bayerischen Landesamt leider herzlich wenig. Deshalb hakt DHZ beim Bayerischen Landesamt für Steuern nach. Wir informieren Sie, wenn wir einen Lösungsvorschlag erhalten haben. dhz
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