Steuer aktuell Dienstreisen mit dem Privat-Pkw: Steuernachteile einkalkulieren

Sind Sie im Außendienst tätig oder betreuen Sie mehrere Filialen an verschiedenen Standorten, dürfen Sie bei Benutzung Ihren Privat-Pkw pauschal 30 Cent für jeden beruflich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Doch nicht immer spielt das Finanzamt mit.

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Denn liegen die pauschalen Werbungskosten für Fahrten anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Dienstreise) deutlich über den tatsächlichen Fahrkosten je Kilometer, dürfen maximal die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Das Finanzamt unterstellt hier nämlich eine offensichtlich unzutreffende Besteuerung (Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 23.1.2012, Az. 6 K 2097/08).

Wende kommt bei mehr als 40.000 gefahrenen Kilometern

Der Sachbearbeiter im Finanzamt schätzt die tatsächlichen Kosten pro Kilometer jedoch nur, wenn die angegebene Fahrleistung für berufliche Fahrten 40.000 Kilometer im Jahr übersteigt. Liegt Ihre Fahrleistung darunter, akzeptiert das Finanzamt die Pauschalen ungeprüft.

Tipp: Bei mehr als 40.000 gefahrenen Kilometern sollten Sie bei Ihrem Arbeitgeber anklopfen und entweder eine Gehaltserhöhung oder einen Dienstwagen verlangen. So lassen sich die steuerlichen Nachteile ausgleichen bzw. vermeiden. dhz

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