Steuerjahr 2011 Steuererklärung: Elektronische Abgabe für viele Steuerzahler Pflicht

Alle Bürger die Gewinneinkünfte erzielen, sind ab der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Damit müssen auch alle Gewerbetreibende und Selbstständige dazu übergehen ihre Steuerdaten elektronisch zu erfassen und die Jahressteuererklärungen in neuer Form abgeben.

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung wurde erweitert und mehr Steuerzahler als bislang müssen ihre Buchführung umstellen. - © kebox/Fotolia.com

Viele Steuerzahler müssen nun ihre Buchführung umstellen. So müssen künftig auch Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Selbstständige ihre Einkommensteuererklärung elektronisch erfassen und an das Finanzamt übermitteln.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass Unternehmer und Körperschaften nun auch für die Bereiche Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer ihre Jahreserklärungen in elektronischer Form bereitstellen müssen. Zusätzlich dazu müssen sie auch die sogenannten Feststellungserklärungen, die die Grundlagen der Steuererfassung bilden, in neuer Form erfassen.

Im Unterschied zur Einkommenssteuererklärung müssen diese Erklärungen jedoch authentifiziert übermittelt werden, so dass hier der einzelne Steuerzahler erst einmal seine Identität unter Beweis stellen muss. Die hierzu erforderliche Registrierung für Unternehmen und Organisationen erfolgt auf elsteronline.de. dapd