Wer als Erfinder seinem Arbeitgeber ein Patent überlässt und anschließend mit ihm über die Vergütung in Streit gerät, kann nicht auf Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung hoffen. Das Landgericht Coburg entschied, dass Streitigkeiten über Patente nicht unter das Arbeitsrecht fallen und somit auch über eine entsprechende Versicherung nicht abgesichert sind.
Streitigkeiten über das Patent- und Urheberrecht sind ein eigener Rechtsbereich und bedürfen somit einer eigenen Absicherung. Wären sie im Deckungsumfang einer Arbeitnehmer-Rechtsschutz-Versicherung eingeschlossen, müssten alle Versicherten die hohen Summen mittragen, die bei einem derartigen Streit zustande kommen können. Da das Landgericht Coburg dies für ungerechtfertigt hielt – schließlich würde nur eine Minderheit aller Versicherten jemals einen entsprechenden Prozess führen –, entschieden die Richter, dass hierbei kein normaler Arbeitnehmer-Rechtsschutz gelten könne.
Erfindungen extra absichern
Im vorliegenden Fall ((Aktenzeichen: LG Coburg 21 O 489/11) hatte der Kläger seinem Arbeitgeber ein Patent überlassen und war Jahre später mit ihm darüber in Streit geraten. Nach einer umfangreichen Internetrecherche war er nach Angaben des Portals VersicherungsJournal.de darauf gestoßen, dass sein Arbeitgeber das Patent umfangreicher als vereinbart für seine Zwecke wirtschaftlich nutzt. Daraufhin hatte er ihn auf eine höhere Vergütung verklagt. Für den Prozess wollte er seine Rechtsschutz-Versicherung, die er unter Einschluss eines Arbeitnehmer-Rechtsschutzes abgeschlossen hatte, in Anspruch nehmen. Doch das Gericht entschied, dass dies nicht zulässig sei.
Ein Streit über die Vergütung der Erfindung falle in den Bereich des Patent- und Urheberrechts und sei deshalb nicht in die abgeschlossene Versicherung einbegriffen. Der Kläger hatte somit keine Chance, Vorteile aus seiner Rechtsschutzversicherung zu ziehen.
Alle Informationen zum gelten Recht bezüglich Arbeitnehmererfindungen erhalten die direkt beim Bundesjustizministerium. dhz