Haben Sie gestern pünktlich Ihre Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht? Wenn nicht, könnten Sie unangenehme Post von der Bußgeld- und Strafsachenstelle bekommen. Denn verspätete Voranmeldungen sollen ab 2012 stets der Strafsachenstelle gemeldet werden.
Darauf weist der Deutscher Steuerberaterverband (DStV) in einer Pressemitteilung vom 9. Januar 2012 hin. Verspätete Umsatzsteuervoranmeldungen und verspätete Lohnsteueranmeldungen sollen ab 2012 nämlich nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (AStBV Nr. 132 Abs. 1 – Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) stets der Strafsachenstelle vorgelegt werden. Dort entscheidet man, ob die verspätete Abgaben der Erklärung als Steuerhinterziehung eingestuft wird oder nicht.
Tipp: Sollten Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung oder eine Lohnsteueranmeldung zu spät ans Finanzamt übermittelt haben, sollten Sie die Abgabe umgehend nachholen und gleichzeitig ein Schreiben an das Finanzamt schicken, in dem Sie die Gründe für das Versäumen der Angabefrist nennen (Krankheit, Überarbeitung, technische Schwierigkeiten). In diesem Fall dürfte von der Festsetzung einer Strafe abgesehen werden. dhz
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