Steuer aktuell Am 10. Januar ist Stichtag für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2011

Ermitteln Sie als Selbständiger Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, sollten Sie den 10. Januar 2012 rot in Ihrem Terminkalender ankreuzen. Denn geben Sie die letzte Umsatzsteuervoranmeldung an diesem Tag beim Finanzamt ab, rechnet die Zahlung noch zu den Betriebsausgaben 2011.

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Das Finanzamt stuft die Zahlung aus der Umsatzsteuervoranmeldung 4/2011 oder 12/2011 nämlich als regelmäßig wiederkehrende Zahlung ein. Wird diese Voranmeldung also bis 10. Januar 2012 elektronisch ans Finanzamt übermittelt, rechnen die Zahlungen noch zu den Betriebssausgaben für 2011. Haben Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung gegeben, ist es egal, wann die Abbuchung erfolgt.

Einzige Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug in 2011 ist, dass Ihr Konto zum 10. Januar 2012 eine ausreichende Deckung für die anstehende Umsatzsteuerzahlung ausweist.

Tipp: Brauchen Sie für 2011 also dringend noch Betriebsausgaben, reichen Sie unbedingt pünktlich am 10. Januar 2012 die letzte Umsatzsteuervoranmeldung für 2011 in elektronischer Form beim Finanzamt ein und schicken Sie per Fax eine unterschrieben Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren ans Finanzamt. dhz