Ist Ihr Kind noch nicht älter als 25 Jahre und befindet sich noch in Ausbildung oder studiert, erhalten Sie ab 2012 auf Antrag von der Familienkasse unabhängig von der Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes Kindergeld. Doch es gibt eine Ausnahme von diesem Grundsatz!
In einem aktuellen Schreiben weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass es für volljährige Kinder ab 2012 nur noch dann Kindergeld gibt, wenn sich das Kind in einer Erstausbildung oder in einem Erststudium befindet (BMF, Schreiben v. 7.12.2011, Az. IV C 4 - S 2282/07/0001-01).
Zweitausbildung: Wochenarbeitszeit entscheidet
Befindet sich Ihr Kind in einer Zweitausbildung oder befindet sich in einem Zweitstudium, erhalten Sie als Eltern nur noch dann Kindergeld, wenn die wöchentliche Arbeitzeit in einem Nebenjob nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Wird die wöchentliche Arbeitszeit einmal überschritten, ist ab 2012 nicht das Kindergeld für das ganze Jahr verloren, sondern nur für diesen Monat.
Tipp: Haben Sie für Ihr volljähriges Kind in den vergangenen Jahren kein Kindergeld mehr erhalten, weil dessen Einkünfte und Bezüge über 8.004 Euro lagen, erhalten Sie ab 2012 auf Antrag von der Familienkasse wieder Kindergeld ausbezahlt. dhz
