Vorschlag der EU-Kommission Unternehmen und Kunden sollen sich außergerichtlich einigen

Die Europäische Kommission schätzt, dass 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU im Jahr 2010 für ungelöste Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern anfielen. Dabei ging es immer um Schwierigkeiten beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Zukünftig sollen mehr dieser Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden. Dafür sollen spezielle Vermittler und ein neues Online-Portal sorgen.

Außergerichtlich Einigen: Unternehmer und Verbraucher sollen ihre Rechtsstreitigkeiten künftig schneller und billiger beilegen können, wenn sie innerhalb der EU einkaufen. - © Fotolia

Wird ein Streit zwischen Unternehmen und Verbrauchern beigelegt, ohne dass Gerichte eingeschaltet werden, spart das sehr viel Geld. Mit dem neuen System, das die EU-Kommission dafür vorgeschlagen hat, könnten das rund 2,5 Milliarden Euro pro Jahr sein. Dieses Geld würden die Verbraucher einsparen.

Gerichte sind nicht immer nötig

Dabei soll es den Verbrauchern und den Unternehmen einerseits möglich sein, externe Vermittler einzuschalten und andererseits sollen sie Streitigkeiten direkt über eine Online-Plattform klären können, über die sie Kontakt zu einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle aufnehmen.

Möchte ein Kunde, der mit den Leistungen oder Waren eines Unternehmens nicht zufrieden ist und deshalb einen Rechtsstreit für nötig hält, eine derartige außergerichtliche Einigung herbeiführen, so muss ihm das beteiligte Unternehmen mitteilen, welche Streitbeilegungseinrichtungen dafür in Frage kommen. Die dann angeforderten neutralen Vermittler sollen dann verpflichtet sein, innerhalb von 90 Tagen eine Lösung zu finden.

Schlichtung im Netz

Zusätzlich zu dieser Form soll auch die Möglichkeit eingerichtet werden, das ganze Verfahren online abzuwickeln. Nach Angaben der EU-Kommission ist geplant, eine einheitliche, EU-weite Online-Plattform für Verbraucher und Händler zu schaffen, um Streitigkeiten betreffend grenzüberschreitende Online-Verkäufe zu lösen. Über diese Plattform werden die Beschwerden dann automatisch an die zuständige nationale außergerichtliche Streitbeilegungsstelle weitergeleitet. Diese hat dann 30 Tage Zeit, eine Lösung vorzuschlagen.

Doch bislang sind das nur Pläne. Das Europäische Parlament und der Rat der EU wollen die Vorschläge bis Ende 2012 bearbeiten. Danach haben die EU-Regierungen 18 Monate Zeit, um die entsprechende Richtlinie umzusetzen. Ab der zweiten Jahreshälfte 2014 könnten diese Möglichkeiten zur außergerichtlichen Einigung dann allen Unternehmen und Verbrauchern zur Verfügung stehen. dhz