Steuer aktuell Stichtag für Riester-Zulagenantrag 2009 nicht verpassen

Haben Sie im Jahr 2009 einen Riester-Vertrag abgeschlossen? Wenn ja, befanden Sie sich in guter Gesellschaft. Das war ein Boom-Jahr für Riester-Verträge. Doch haben Sie für 2009 bereits die Riester-Zulagen gutgeschrieben bekommen? Wenn nicht, ist Eile geboten.

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Die staatlichen Zulagen von 154 Euro im Jahr und für Kinder 185 Euro (bei Geburt ab 2008: 300 Euro) pro Jahr erhalten Sie nämlich nur, wenn Sie die Zulagen beantragen. Automatisch überweist der Staat leider keine Zulagen auf Ihren Vertrag.

2009 bereits Zulage erhalten?

Schauen Sie sich also die Kontoauszüge zu Ihrem Riester-Vertrag für 2009 an oder haken Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob die Zulagen für 2009 bereits geflossen sind. Wenn nicht, sollten Sie diese umgehend beantragen. Für 2009 haben Sie nämlich nur noch bis zum 31. Dezember 2011 Zeit. Beantragen Sie die Zulagen 2009 erst im 2012, ist Ihr Anspruch für 2009 verfallen.

Gerade bei Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrags haben viele Sparer noch keinen Zulagenantrag gestellt.

Tipp: Damit Sie sich künftig um nichts mehr kümmern müssen, sollten Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen einen Dauerzulagenantrag ausfüllen. Dann übernimmt der Riester-Anbieter die Antragstellung automatisch für Sie. dhz