Steuer aktuell Fahrzeugmiete an einen Verwandten ist Betriebsausgabe

Kann ich ein Fahrzeug von meinem Ehepartner, von meinem Kind oder von meinen Eltern anmieten und die anfallenden Kosten dafür als Betriebsausgaben verbuchen? Wenn ja, was muss ich dabei steuerlich beachten?

© tom_nulens - stock.adobe.com
Eine Typische Frage, die in der Praxis von Unternehmern häufiger gestellt wird. Sie dürfen sich als Unternehmer tatsächlich das Fahrzeug eines Verwandten anmieten und betrieblich nutzen. Die Mietaufwendungen dürfen Sie anschließend als Betriebsausgaben verbuchen. Dabei gelten folgende Besonderheiten:
  • Wird der private Pkw Ihres Verwandten nicht dauerhaft angemietet, sondern nur in Ausnahmefällen (Firmen-Pkw in der Werkstatt oder Firmen-Pkw wird von einem Arbeitnehmer genutzt), muss der Verwandte für die Vermietungseinkünfte nur dann Steuern bezahlen, wenn diese im Jahr über 256 Euro liegen (§ 22 Nr. 3 EStG).
  • Sie können auch von mehreren Verwandten Fahrzeuge anmieten, damit die 256-Euro-Grenze bei keinem überschritten wird.
Beispiel: Ihr Firmen-Pkw ist in der Werkstatt. Deshalb mieten Sie sich kurzfristig den Pkw Ihres Vaters an. Sie vereinbaren eine Miete von 50 Cent je gefahrenen Kilometer. Für 1.000 gefahrene betriebliche Kilometer zahlen Sie ihm 500 Euro. Diese können Sie als Betriebsausgaben verbuchen. Ihr Vater erhält 500 Euro Einnahmen und kann davon pauschal 300 Euro als Werbungskosten abziehen (1.000 km x 0,30 Euro/km). Da seine Einkünfte von 200 Euro also unter 256 Euro liegen, muss er nichts versteuern.

Tipp: Doch aufgepasst! Der Verwandte muss nur dann nichts versteuern, wenn er den Pkw nur gelegentlich an Sie vermietet. Bei einer dauerhaften Vermietung gilt § 22 Nr. 3 EStG und die 256-Euro-Grenze nicht. In diesem Fall läge dann eine gewerbliche Vermietung vor, deren Einkünfte stets zu versteuern wären. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .