Das Elterngeld soll Paare darin unterstützen, Beruf und Familie miteinander verbinden zu können. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist es deshalb verfassungsgemäß, dass Berufstätigen nach Geburt eines Kindes ein höheres Elterngeld ausgezahlt wird als Nicht-Erwerbstätigen.

Das Gericht hat hat mit diesem Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer Hausfrau mit fünf Kindern abgelehnt. Zur Begründung heißt es, das Elterngeld solle die Entscheidung für eine Verbindung von Beruf und Familie begünstigen und dem Verzicht Berufstätiger auf Kinder entgegenwirken. Deshalb verstoße die Ausgestaltung des Elterngelds als Lohnersatz nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1853/11) dapd
Weitere Informationen zum Elterngeld gibt es beim Bundesfamilienministerium.