Steuer aktuell Erbschaft oder Schenkung von Onkel oder Tante – Musterprozess beachten?

Haben Sie im Jahr 2009 den Betrieb Ihres Onkel oder Ihrer Tante übernommen oder in 2009 anderes Vermögen von Ihrem Onkel oder Ihrer Tante geerbt oder geschenkt bekommen? Dann sollten Sie gegen die festgesetzte Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer vorgehen.

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Warum Sie sich gegen die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Vermögensübertragungen im Jahr 2009 wehren sollten? Ganz einfach: Weil der Gesetzgeber Neffen und Nichten im Jahr 2009 wie nichtverwandte Erben und Beschenkte behandelte.

Freibetrag zu niedrig – Steuersätze zu hoch?

Erbten Sie im Jahr 2009 als Neffe oder Nichte von Ihrem Onkel oder Ihrer Tante Vermögen oder haben Sie Vermögen von ihnen geschenkt bekommen, steht Ihnen in der Erbschaftsteuerklasse II ein Freibetrag von 20.000 Euro zu. Das über diesem Freibetrag liegende Vermögen wird mit einem Steuersatz zwischen 30 Prozent und 50 Prozent besteuert (je nach Höhe des übersteigenden Betrags).

Da Sie als Familienangehörige bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2009 wie Fremde behandelt werden, hat der Bund der Steuerzahler einen Musterprozess vor dem Bundesfinanzhof durchgesetzt (Az. II R 9/11).

Tipp: Erhalten Sie für die Vermögensübertragung von Ihrem Onkel oder Ihrer Tante in 2009 erst jetzt einen Steuerbescheid, legen Sie Einspruch ein und beantragen Sie bis zur endgültigen Entscheidung ein Ruhen des Einspruchsverfahrens. Beantragen Sie die Steuersätze zwischen 15 Prozent und 43 Prozent, die ab dem Jahr 2010 für Neffen und Nichten gesetzlich festgeschrieben wurden. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .