Steuer aktuell Photovoltaikanlage: Punktsieg für Steuerzahler

Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs könnten bei Betrieben, die sich auf die Installation von Photovoltaikanlagen spezialisiert haben, für ein Umsatzplus sorgen. Denn lassen Steuerzahler einen Schuppen bauen oder das Dach des Eigenheims für die Installation der Anlage sanieren, erhalten sie auf Antrag einen Teil der Vorsteuer aus diesen Kosten erstattet.

Lassen sich Steuerzahler eine Photovoltaikanlage auf das Dach eines extra errichteten Schuppens oder eines Carports installieren, lehnte das Finanzamt bisher eine teilweise Vorsteuererstattung für die dabei entstehenden Kosten ab. Begründung: Es kann keine 10-prozentige unternehmerische Nutzung des Schuppens oder des Carports nachgewiesen werden. Denn maßgeblich für die unternehmerische Nutzung sei nicht das Dach, sondern einzig und alleine die Innenräume. Eine dubiose Auffassung, der die Richter des Bundesfinanzhofs eine klare Absage verpassten (BFH, Urteil v. 19.7.2011, Az. XR 29/10; veröffentlicht am 9.11.2011).

Tipp: Die Richter des Bundesfinanzhofs erlaubten den Nachweis der anteiligen unternehmerischen Nutzung anhand eine Vergleichs einer fiktiven Miete für das Dach und für die Innenräume. Wie hier gerechnet werden kann, verraten wir Ihnen in der nächsten Ausgabe der DHZ, die kommende Woche erscheinen wird. dhz

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