Reform des Insolvenzrechts Sanierung von Unternehmen wird erleichtert

Eine Änderung des Insolvenzrechts soll Firmeninhaber dazu bringen, Insolvenzanträge früher zu stellen und so die Chancen auf Rettung zu erhöhen. Die Neuerungen stärken auch die Rechte von Gläubigern – davon können Handwerksunternehmen profitieren

Einen Insolvenzantrag sollten Eigentümer nicht erst stellen, wenn sie schon völlig zahlungsunfähig sind. - © Fotolia

Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition eine Reform des Insolvenzrechts verabschiedet. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass Firmeninhaber einen Insolvenzantrag in der Regel erst stellen, wenn das Vermögen restlos aufgezehrt ist und keine Sanierungsmöglichkeit mehr besteht. Dies soll sich nun ändern. Durch die Verbesserung der Sanierungschancen sollen auch Arbeitsplätze erhalten werden.

Die Gläubiger eines Unternehmens erhalten stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters. Spricht sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig für eine Person aus, so darf das Insolvenzgericht davon nur abweichen, wenn der Vorgeschlagene für die Übernahme des Amtes nicht geeignet ist.

Eigenverwaltung der Eigentümer stärken

Auch die Eigenverwaltung durch den Eigentümer, die bisher kaum eine Rolle gespielt hatte, soll gestärkt werden. Ein Schuldner, bei dem lediglich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, erhält die Möglichkeit, unter der Sicherheit eines "Schutzschirmes" in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Unterstützt wird er dabei von einem Sachwalter.

Vertreter des Handwerks begrüßen die Insolvenzrechtsreform. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), betonte: "Die Reform des Insolvenzrechts eröffnet die Möglichkeit, wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen frühzeitig wieder auf Erfolgskurs zu bringen. Die vorgesehene stärkere Einbindung von Gläubigern in das Insolvenzverfahren ist dabei zentraler Schlüssel zum Erfolg. Es ist richtig, dass künftig Groß- und Kleingläubiger gleichberechtigt einbezogen werden." Durch die neu eingeführten Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten für Gläubiger könnten auch Handwerksbetriebe stärker als bisher auf aussichtsreiche Sanierungen insolventer Geschäftspartner Einfluss nehmen.

Schwannecke warnte jedoch auch, dass die Bundesregierung auf ihrem eingeschlagenen Weg vom Insolvenz- zum Sanierungsverfahren nicht über das Ziel hinausschießen dürfe. "Dies gilt besonders für die angekündigten Pläne zur Reform der Verbraucherinsolvenz. Der dort beabsichtigte Schuldenerlass nach lediglich 3 Jahren ist keine faire Chance, sondern vielmehr Anreiz zu unseriösem Wirtschaften."

 Die Änderungen treten zum 1. Januar 2013 in Kraft.

  dhz