Selbständige, die in den Jahren vor 2010 einen Rürup-Rentenvertrag abgeschlossen haben, müssen bei ihrem Versicherungsunternehmen anfragen, ob es sich bei dem Vertrag um ein zertifiziertes Vertragsmuster handelt. Wenn nicht, muss das bis 31. Dezember 2011 passieren.
Denn seit 1.1.2010 gibt es grundsätzlich nur für Beitragszahlungen in staatlich zertifizierte Rürup-Policen einen Sonderausgabenabzug. Die Zertifizierungs-Voraussetzung war notwendig, weil viele Versicherungsgesellschaften zu viele Extrawünsche gewährten. Eigentlich sollten vor dem 1.1.2010 abgeschlossene Rürup-Verträge bis spätestens 30. Juni 2011 auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt werden, um den Sonderausgabenabzug für 2010 noch zu retten.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) teilte nun in einem Schreiben mit, dass das Bundesfinanzministerium die Umstellungsfrist vom 30. Juni 2011 auf den 31.12.2011 verlängert hat.
Tipp: Unternehmer, die also vor 2010 einen Rürup-Vertrag abgeschlossen haben, sollten bei ihrer Versicherungsgesellschaft nachfragen, ob ihr Vertrag staatlich zertifiziert ist. Wenn nicht sollte bis spätestens 31.12.2011 eine Umstellung vorgenommen werden. Wird diese Frist verstrichen, ist der Sonderausgabenabzug für die Jahre 2010 und 2011 verloren. dhz
