Tarifabschluss im Gerüstbauer-Handwerk Gerüstbauer: Ausbildungsvergütung, Eck- und Mindestlohn steigen

Die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk fanden am 16. September 2020 zum dritten Mal zusammen, um über Mindestlohn, Lohn und Ausbildungsvergütung zu sprechen. Auch auf einen einmaligen "Corona-Bonus" konnten sich die Verhandlungspartner einigen.

Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. September 2020 um 2,3 Prozent. - © krizz7 - stock.adobe.com

Höherer Eck- und Mindestlohn, steigende Ausbildungsvergütung und ein einmaliger "Corona-Bonus": Darauf einigten sich die Tarifvertragsparteien im Gerüstbauer-Handwerk in ihrer inzwischen dritten Verhandlungsrunde am 16. September 2020. Auch wenn die grundsätzlich unterschiedlichen Auffassungen über die Auswirkungen der bestehenden Pandemie auf die Branche des Gerüstbauer-Handwerks weiter bestehen blieben, konnte durch ein Entgegenkommen beider Seiten ein Abschluss erzielt werden.

Ecklohn und Ausbildungsvergütung steigen ab 1. September

Der Ecklohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt zum 1. September 2020 um 2,3 Prozent. Die Ausbildungsvergütung steigt zum 1. September 2020 um 50 Euro im ersten, 60 Euro im zweiten und 70 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Beide Tarifverträge sind zum 30. September 2021 kündbar.

Einmaliger Corona-Bonus und Steigerung des Mindestlohns

Unabhängig davon vereinbarten die Tarifvertragsparteien zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise einen einmaligen "Corona-Bonus" in Höhe von 350 Euro (Auszubildende 175 Euro). Die Auszahlung muss im Kalenderjahr 2020 erfolgen.

Der Tarifvertrag Mindestlohn sieht eine Steigerung des Mindestlohnes ab dem 1. August 2020 auf 12,20 Euro vor und endet ebenfalls zum 30. September 2021.

Nachbauer: Betriebe nicht mit hohen Lohnsteigerungen überfordern

"Um weiterhin stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Branche zu sichern, ist es wichtig, die Betriebe nicht mit zu hohen Lohnsteigerungen zu überfordern", so Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite. "Gleichzeitig ist die Lohnsteigerung und vor allem auch die Corona-Prämie ein Signal an die Arbeitnehmer und in den Arbeitsmarkt, dass die Arbeitgeber die Leistung ihrer Mitarbeiter immer, aber vor allem in der aktuellen Krisensituation wertschätzen." ew

Was ist der Ecklohn?

Unter Ecklohn versteht man den Lohn, der nach einem Tarifvertrag für einen Facharbeiter nach zweijähriger Tätigkeit gezahlt werden muss. Nicht jede Branche hat einen Ecklohn und im Laufe der Zeit hat dieser an Bedeutung verloren. Wo es noch Ecklöhne in den Tarifverträgen gibt, können sich Arbeitnehmer auch darauf berufen – allerdings nur dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis einem entsprechenden Tarifvertrag unterliegt. Trifft das zu, spricht man von Tarifbindung. Wird ein Tarifvertrag ausgehandelt, muss der Arbeitgeber sich an die Bedingungen halten, die darin definiert sind.