Die EEG-Umlage sorgt immer wieder für Streit, weil durch sie die Energiekosten steigen. Doch wie setzt sie sich zusammen und welche Gesetze regeln ihre Höhe?
Wer Strom erzeugt aus einer erneuerbaren Quelle wie Wind, Sonne, Erdwärme oder Biomasse, wird finanziell gefördert. Für neu installierte Anlagen gilt ein Satz, der in der Regel auf 20 Jahre festgesetzt wird - die Einspeisevergütung. Sie wurde bereits 1991 mit dem Stromeinspeisegesetz eingeführt und im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfeinert und ausgeweitet. Die Vergütungen wurden immer wieder gekürzt.
18 Prozent vom Haushaltsstrompreis
Finanziert wird die Vergütung mit der EEG-Umlage. Zuständig für die Vermarktung des Ökostroms sind die Übertragungsnetz-Betreiber. Jeweils zum 15. Oktober legen sie die Höhe für das Folgejahr fest. Mit der EEG-Umlage zahlt der Stromkunde den Unterschied zwischen der Einspeise-Vergütung und dem Marktpreis. Die Umlage, die pro Kilowattstunde erhoben wird, wird mit der Stromrechnung kassiert. Derzeit beträgt sie rund 5,3 Cent. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums liegt der EEG-Anteil am Haushaltsstrompreis bei gut 18 Prozent.
Industriebetriebe, die besonders viel Strom benötigen, müssen lediglich einen Anteil an der EEG-Umlage zahlen, der je nach Verbrauch zwischen einem und zehn Prozent liegt. 2012 profitierten bundesweit 734 Firmen beziehungsweise Firmenteile von dieser Regelung, Angaben für 2013 hat das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Ende Februar in Aussicht gestellt. dpad
