Meinung 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen beibehalten?

Essen gehen könnte teurer werden, weil ein vorübergehender Steuerrabatt ausläuft. Ein Drittel der Betriebe sieht sich gefährdet. Das könnte auch Bäcker, Metzger und Brauereigasthöfe treffen. Ökonomen dagegen dringen auf ein Ende der Ausnahmeregelung. Ein Pro und Contra.

Neben Cafés in Bäckereien und Imbissen in Metzgereien wären unter anderem auch Brauereigasthöfe von der auslaufenden Mehrwertsteuersenkung betroffen. - © www.push2hit.de - stock.adobe.com
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga Bundesverband). - © Dehoga

Pro: "Der Schaden für Lieferanten und Partner wäre groß"

Wertvolle Wertschöpfungsketten mit dem Handwerk sind bedroht – von Ingrid Hartges

"Seit Jahrzehnten macht sich der Dehoga für den einheitlichen reduzierten Steuersatz auf Essen stark. Essen, egal wo und wie zubereitet, und wo und wie verzehrt, muss einheitlich mit sieben Prozent besteuert werden. Was in 23 EU-Staaten gilt -der reduzierte Mehrwehrwertsteuersatz auf Essen -kann hier in Deutschland nicht als Subvention diskreditiert werden. Es wäre widersinnig und unfair, wenn ab dem 1. Januar 2024 für das Essen in der Gastronomie 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, während für das Essen zum Mitnehmen, den Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin nur sieben Prozent anfallen.

Es steht viel auf dem Spiel. Nach drei Verlustjahren in Folge hat die Branche in 2020 und 2021 bereits 36.000 Betriebe verloren. Zigtausend weitere werden schließen müssen, da die geplante Steuererhöhung zu einem Preisschock für die Gäste und weniger Umsätzen für die Gastgeber führen wird.

Verschwinden noch mehr Restaurants und Cafés, wird der Verödung von Innenstädten weiter Vorschub geleistet, und der ländliche Raum deutlich an Attraktivität verlieren. Fallen wichtige soziale Treffpunkte weg, dann wäre für alle ein Verlust an Lebensqualität programmiert.

Restaurants und Cafés sind die öffentlichen Wohnzimmer unserer Gesellschaft. Auch der Schaden für unsere Lieferanten und Partner wäre groß, und wertvolle regionale Wertschöpfungsketten, zum Beispiel mit dem Handwerk, würden in Mitleidenschaft gezogen.

Eine Steuererhöhung von sieben Prozent auf 19 Prozent auf Speisen hätte fatale Folgen."

Contra: "Die Argumente sind weit hergehholt"

Die Restaurant-Subvention hat eine soziale Schlagseite – von Friedrich Heinemann

Friedrich Heinemann, Professor am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW) - © ZEW

Die Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie endet nach dem jetzigen Stand zum Jahresende. Das ist gut so. Ausnahmen vom Normalsatz müssen wohlbegründet sein. Die Aussage, dass die Gastronomie aufgrund des steuerlichen Normalsatzes bei Preisen und Nettoertrag unter Druck kommt, ist keine Rechtfertigung. Denn das ist die unvermeidbare Folge von Steuern und gilt für Branchen von Handwerk bis zu den Dienstleistern nicht anders.

Gastronomie-Vertreter warnen, dass das Ende des ermäßigten Satzes die Inf lation anfachen könnte. Dabei übersehen sie, dass das Staatsdefizit, welches durch diese Steuersubvention um gut drei Milliarden höher ausfällt, auch Inflation verursacht.

Weitere Argumente betreffen den Arbeitskräftemangel, steigende Löhne und hohe Energie-und Lebensmittelpreise. Dabei wird verschwiegen, dass diese Belastungen sich teilweise wieder abmildern, die Gastronomie zusätzlich zur Steuersubvention umfassende Corona-Hilfszahlungen erhalten hat und dass der Arbeitskräftemangel alle Branchen trifft. Es ist nicht zielführend, einem Sektor jetzt dafür eine Dauersubvention zu zahlen. Andere Argumente -die Restaurants stünden im internationalen Wettbewerb oder Restaurants bedürften als Kulturgut der besonderen Unterstützung -sind derart weit hergeholt, dass viele andere Branchenverbände das mühelos so ähnlich behaupten könnten. Noch dazu hat die Restaurant-Subvention eindeutig eine soziale Schlagseite: Menschen mit niedrigem Einkommen oder Familien mit Kindern kochen sich ihr Essen viel öfter zu Hause und profitieren davon weniger als Wohlhabende ohne Kinder. Auch die Ärmeren müssen die Subvention aber bezahlen, wenn anderswo die Steuern steigen oder Leistungen gekürzt werden, um das Privileg der Gastronomie zu finanzieren.