Steuertipp 3.000 Euro Inflationsprämie: Das sind die Steuer-Spielregeln

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter in der Energiekrise finanziell unterstützen – und das steuerfrei. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit keine Einkommensteuer anfällt.

Steuertipp
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Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in den kommenden Jahren bis zu 3.000 Euro steuerfreie Prämien zahlen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, die finanziellen Belastungen eines Mitarbeiters wegen der Inflation abzumildern. Bis Ende 2024 fällt auf entsprechende Boni keine Einkommensteuer an.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Inflationsprämie

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter bis zu 3.000 Euro steuerfrei überweisen darf:

  • Die Zahlung muss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Die Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro kann in Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.
  • An den Zusammenhang der Zahlung mit der Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Der Arbeitgeber muss nur auf dem Überweisungsbeleg oder im Rahmen der Lohnabrechnung zum Ausdruck bringen, dass es sich bei der steuerfreien Zahlung um eine Inflationsausgleichsprämie handelt.
  • Die steuerfreie Prämie kann erstmals ausgezahlt werden, wenn das Gesetz veröffentlicht wird und muss bis spätestens 31. Dezember 2024 geleistet werden.

Steuertipp: Arbeitgeber, die gut bei Kasse sind und ihre Mitarbeiter in dieser teuren Zeit finanziell unterstützen möchten, können also nach Verabschiedung des Gesetzes regelmäßig steuerfreie Zahlungen leisten. Es müssen ja nicht auf einen Schlag 3.000 Euro sein. Mitarbeiter freuen sich sicherlich auch über kleinere steuerfreie Unterstützungsleistungen. dhz