Das Bundeskabinett hat ein 22-Punkte-Paket auf den Weg gebracht, das Unternehmen und Bürger von unnötiger Bürokratie befreien soll. Handwerksbetriebe werden durch die Maßnahmen spürbar entlastet, lobt der Zentralverband. Unter der aktuellen Regierung werden sie aber wohl nicht mehr umgesetzt.

5 Punkte zur Entlastung und Stärkung von Unternehmen umfasst das "Paket für Bürokratieerleichterungen". Mit drei weiteren Maßnahmen sollen Bürger von bürokratischen Lasten befreit werden. Vier Punkte sollen zudem die Planungs- und Genehmigungsprozesse der öffentlichen Hand verbessern. Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung ist der erneute Versuch, der überbordenden Bürokratie in Deutschland Einhalt zu gebieten. Das Bundeskabinett hat die Erleichterungen am Dienstag auf den Weg gebracht.
Beschluss kommt zu spät: Umsetzung nicht mehr in dieser Legislaturperiode
"Die nun beschlossenen Maßnahmen gehen überwiegend auf Vorschläge des Handwerks zurück und werden Handwerksbetriebe spürbar von unnötiger Bürokratie entlasten", freut sich Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Dies gelte beispielsweise für die verbindlichen Auskünfte bei Steuerfragen, die zeitnahen Betriebsprüfungen oder für die Vereinheitlichung der Umlagesätze der Kranken- und Mutterschutzumlagen.
Frustriert äußert sich Schwannecke zum Tempo, in dem die Schritte auf den Weg gebracht hat. Schon Anfang des vergangenen Jahres hat das Handwerk der Bundesregierung konkrete und praxisnahe Vorschläge in einem umfassenden Bürokratieentlastungskatalog übergeben. "Zeit war also genug, um die nötigen Beschlüsse zu treffen. Nun wird es jedoch bis zur Bundestagswahl nicht mehr möglich, die Maßnahmen auch umzusetzen", kritisiert Schwannecke.
Entlastungen u.a. bei Berichtspflichten, Ausschreibungen und PV-Anlagen
Das Maßnahmenpaket sieht etwa Entlastungen bei den Berichtspflichten vor. So sollen zentrale Firmeninformationen künftig in einem Basisregister zusammengeführt werden. Dadurch müssen Betriebe Änderungen nicht mehr jeweils einzeln in den unterschiedlichen Datenbanken von Handelsregister, Steuerverwaltung oder Unfallversicherung hinterlegen. Zur Identifizierung soll jedes Unternehmen eine Wirtschaftsnummer erhalten.
Zudem will es die Bundesregierung jungen Unternehmen erleichtern, an öffentliche Aufträge zu kommen. Aktuell kommen diese bei Ausschreibungen nur selten zum Zug, weil die Behörden Erfahrungen und Referenzprojekte voraussetzen, die frisch gegründete Betriebe naturgemäß kaum vorweisen können.
Für Privatpersonen sieht das Maßnahmenpaket unter anderem Entlastungen beim Bau und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen vor. So soll die Pflicht entfallen, eine Gewerbesteuererklärung abgeben zu müssen.
Beschluss bindet künftige Bundesregierung
Mit seinem Beschluss bindet das Bundeskabinett die künftige Bundesregierung. "Das ist wichtig", sagt ZDH- Generalsekretär Schwannecke. Er fordert, dass die Maßnahmen nach der Bundestagswahl schnell umgesetzt werden. Sie müssten die Grundlage für ein entschlossenes und mutiges Entlastungsprogramm sein. "Das Handwerk wird die künftige Bundesregierung an diesen Beschluss erinnern und bietet auch weiterhin seine tatkräftige Unterstützung an."
22 Maßnahmen für Bürokratieerleichterungen
Entlastung und Stärkung von Unternehmen
1. Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten
2. Verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen schneller erteilen
3. Zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden
4. Angleichung der Berechnungsmethoden für Kleinunternehmer-Umsatzschwellen nach AO und UStG
5. Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer-IT (Elektronische Übermittlung von ESt4B-Mitteilungen)
6. Erleichterte Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter Bestätigung durch das BZSt
7. Feststellung der umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG nur auf Antrag des Unternehmens
8. Vereinheitlichung der Umlagesätze der Kranken- und Mutterschutz-Umlagen (U1/U2) und einheitliche verbindliche Auskünfte zu Fragen der Sozialversicherung
9. Statusfeststellungsverfahren für Selbständige beschleunigen und digitalisieren
10. Erleichterung für junge Unternehmen im Vergabeverfahren
11. Berichtspflicht für Kraftstoffe
12. Doppelprüfungen für Abgasmessgeräte reduzieren
13. Erleichterungen für die Landwirtschaft
14. Experimentierklauseln/Reallabore
15. Verbesserung des Regulierungsrahmens für Unternehmensübergaben bzw. -nachfolgen
Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern
16. Modernisierung der Statistiken des Bundes zur Entlastung der Auskunftspflichtigen
17. Erleichterte und digitale Beantragung von Familienleistungen
18. Vereinfachungen für Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen
Verbesserung von Planungs- und Genehmigungsprozessen
19. Prüfung der dauerhaften Nutzung der Instrumente des Planungssicherstellungsgesetzes
20. Planungspauschale ohne Verwendungsnachweisprüfung
21. Präklusion
22. Vereinfachung des Mobilfunkausbaus
Die Maßnahmen ergänzen das Arbeitsprogramm Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau 2018. Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten können dem "Paket für Bürokratieerleichterungen" der Bundesregierung entnommen werden.