Lassen Sie das Jahr 2011 Revue passieren. Haben Sie bei einer Bank mit privaten Kapitalanlagen Verluste hinnehmen müssen, können Sie beim Finanzamt die Steuer sparende Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen beantragen. Doch dazu müssen Sie bis spätestens 15. Dezember aktiv werden.
Denn sind die Verluste aus privaten Kapitalanlagen und Gewinne bei verschiedenen Banken entstanden, verrechnet das Finanzamt diese nur dann Steuer sparend, wenn Sie von der Bank, bei der Sie die Verluste erzielt haben, eine Verlustbescheinigung für 2011 vorlegen können. Und eben diese Verlustbescheinigung müssen Sie bis spätestens 15. Dezember 2011 bei Ihrer Bank beantragen.
Sind Sie nur einen Tag später dran, verweigert die Bank die Ausstellung der Verlustbescheinigung. Folge: Eine Verrechnung mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen bei anderen Banken und somit die Erstattung zu viel bezahlter Abgeltungsteuer scheidet dann für 2011 aus.
Tipp: Keine Verlustbescheinigung müssen Sie beantragen, wenn Sie die Verluste und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen bei derselben Bank erzielt haben. In diesem Fall führt die Bank die Verrechnung auf Antrag durch und erstattet die zu viel einbehaltenen Steuern direkt zurück. dhz
