Das vom Bundesrat verabschiedete "Eigenheimrentengesetz" ist bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehen. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 ermöglichen, mithilfe der staatlich geförderten "Riester-Rente" ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen, um dadurch im Alter mietfrei wohnen zu können.
"Wohn-Riester": Das schwarz-rote Eigenheimrentengesetz
Wer in eine Riester-Rente zahlt und sich eine Immobilie anschafft, kann sein bis dahin angespartes Kapital komplett für den Kauf verwenden. Dasselbe gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.
Genutzt werden kann das sogenannte "Wohn-Riester"-Modell auch für die Entschuldung einer selbst genutzte Wohnimmobilie. Das gilt allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr. Ferner kann das angesparte Kapital im Alter entweder komplett oder bis zu 75 Prozent für Wohnungszwecke eingesetzt und das verbleibende Kapital als Rente ausgezahlt werden.
Wie bei anderen Riester-Anlageformen ist auch hier vorgesehen, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sind, die Auszahlungen im Alter aber besteuert werden. Dabei können die Wohn-Riester-Sparer wählen, ob sie gleich zu Beginn der Auszahlungsphase 70 Prozent ihrer Steuerschuld begleichen wollen.
Wird die Eigennutzung der Wohnung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase aufgegeben, muss für die restlichen 30 Prozent der eineinhalbfache Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Dadurch soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, indem jemand Vorteile daraus zieht, dass er einen Großteil der Steuerschuld beglichen hat und anschließend die Wohnung anders nutzt, als es durch die Förderung beabsichtigt war.
Die Wohnungsbauprämie für Bausparverträge soll für Wohnriester-Sparer, die den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, auch dann gezahlt werden, wenn sie ihr Bausparguthaben nicht für die Anschaffung einer Wohnung verwenden. Diese Ausnahmeregelung soll allerdings nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden können.
ddp