Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse

Das Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse ist seit 1. April 2012 in Kraft getreten. Die Handwerkskammern bieten Beratung für alle, die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben. So laufen die Gespräche in der Praxis ab.

Christina Geimer

Mit dem Anerkennungsgesetz sind die Handwerkskammern Ansprechpartner für Handwerker, die ihren Berufsabschluss im Ausland gemacht haben. - © Grafik: DHZ, Foto: Olaf Döring/Imago

Jeden Tag schraubt er an Autos. Schon seit viereinhalb Jahren. Trotzdem gilt er in Deutschland als "Ungelernter". Denn seine Ausbildung als Kfz-Mechaniker hat Sergej (Name geändert) in den achtziger Jahren im Kosovo gemacht.

Mit dieser Situation ist Sergej nicht allein: Drei Millionen Menschen in Deutschland haben ihren Berufsabschluss im Ausland gemacht. Rund 300.000 von ihnen sind nach Schätzung der Bundesregierung unter ihrer Qualifikation beschäftigt.

Die Handwerkskammern helfen ihnen nun: Das Gesetz zur "Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen", kurz "Anerkennungsgesetz", macht sie seit 1. April 2012 zur Anlaufstelle für alle, die ihre ausländischen handwerklichen Berufsabschlüsse in Deutschland bewerten lassen möchten.

Hoffnung auf Gesellenbrief

Auch Sergej möchte endlich wie seine Kollegen mit Gesellenbrief eingestuft werden: "Mein Chef sagt, wenn ich einen Abschluss nachweise, bekomme ich eine Festanstellung." Hoffnungsvoll wendet er sich an diesem Montagmorgen im April an die Handwerkskammer für München und Oberbayern und legt unter anderem eine Übersetzung seines Ausbildungszeugnisses vor.

Die Beraterin sieht nicht das erste Mal ein Zeugnis aus dem Kosovo. Das Anerkennungsgesetz schreibt vor, den Abschluss, den Sergej vor mehr als zwanzig Jahren im Kosovo gemacht hat, mit der aktuellen Ausbildungsordnung in Deutschland zu vergleichen. Schnell macht sie ihn auf einen Knackpunkt aufmerksam: Der deutsche Referenzberuf im Handwerk zu seiner Ausbildung – der Kraftfahrzeugmechatroniker – hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Heute müssen die Gesellen zum Beispiel Fehler in mechatronischen Systemen diagnostizieren. Als Sergej vor zwanzig Jahren die Ausbildung gemacht hat, war das noch kein Thema: "Prüfungen der Elektrik kamen in meiner Ausbildung kaum vor."

"Viele sind in Beschäftigung, aber unterhalb ihrer Qualifikation", sagt Katrin Budick, Referentin für berufliche Bildung der Handwerkskammer für München und Oberbayern. - © Foto: Geimer
Anerkennungsgesetz Budick

Nach einer ersten Einschätzung der Beraterin würde seine Ausbildung daher vermutlich nur zu einer Bescheinigung über die "teilweise Gleichwertigkeit" zum deutschen Gesellenbrief führen. "Wir haben noch keine Erfahrungswerte, wie Arbeitgeber auf die Gleichwertigkeitsbescheinigung reagieren", sagt Katrin Budick, Referentin für berufliche Bildung der Handwerkskammer für München und Oberbayern.

Einfachster Weg für Ausländer

Das Anerkennungsgesetz verschafft den Fachkräften mit ausländischem Ausbildungsnachweis zwar einen Rechtsanspruch auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit. Doch wie bei Sergej haben viele Ausbildungsnachweise im Vergleich mit der aktuellen deutschen Ausbildungsordnung Lücken. Dass die aktuelle Berufsausbildung in Deutschland Maßstab für die Beurteilung ist, trübt die Aussicht auf eine Bescheinigung über vollständige Gleichwertigkeit ihres Abschlusses. Die Münchner Handwerkskammer klopft deswegen schon in der Erstberatung die Erfolgsaussichten eines Antrages ab. "Für uns steht im Mittelpunkt der Beratung, wie der Antragsteller sein Ziel am schnellsten erreichen kann", erläutert Budick.

Sergej, der vor allem nicht länger als "ungelernt" gelten will, rät sie, sich über mögliche andere Referenzberufe, zum Beispiel den "Maschinen- und Anlagenführer", zu informieren. In diesem Berufsfeld sind die Hürden für eine vollständige Anerkennung niedriger.

Wie bei Sergej gibt es auch für andere einen geeigneteren Weg: Eine Friseurin aus dem Togo hätte vermutlich ebenfalls nur eine teilweise Gleichwertigkeit attestiert bekommen. Sie setzt nun auf eine zweite Ausbildung in Deutschland und wird bald ihren Gesellenbrief in Händen halten.

Rat für Arbeitgeber

Auch viele Arbeitgeber rufen bei der Handwerkskammer in München an: Ein Malermeister zog in der Beratung den Schluss, dass er sich lieber selbst ein Bild machen möchte. Wie bisher lässt er ausländische Fachkräfte zur Probe arbeiten, um ihr Können einzuschätzen. Nach der Erstberatung in der Handwerkskammer haben die Interessenten einen Überblick über ihre Möglichkeiten. Sind die Aussichten auf vollständige Gleichwertigkeit gering, ist für viele der bisherige Weg, in Deutschland eine Gesellenprüfung abzulegen, eine attraktivere Lösung.