Voraussetzungen bei Alt- und Neufahrzeug

Voraussetzungen bei Alt- und Neufahrzeug

Altfahrzeug

- Pkw (auch Wohnmobile und Kleinbusse der Klasse M1, aber keine Nutzfahrzeuge).

- Verschrottung zwischen 14.01. und 31.12.2009.

- Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs von einem anerkannten Demontagebetrieb (vgl. Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).

- Unterschrift und Stempel des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs beweisen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

- Erstzulassung mindestens neun Jahre vor der Verschrottung.

- durchgehende Zulassung in Deutschland für mindestens ein Jahr auf den Antragsteller.

Neufahrzeug

- Pkw, mindestens Euro 4.

- Neufahrzeug oder Jahreswagen.

- Erwerb und Zulassung zwischen 14.01. und 31.12.2009.

- längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, einen Automobilvermieter oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen.

Generell gilt:

- Keine Lkw-Zulassung.

- Oldtimer mit rotem Kennzeichen werden nicht anerkannt.

- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gelten als durchgehend zugelassen.