Verbraucherschützer kritisieren die vor allem für Selbstständige gedachte Rürup-Rente als zu unflexibel und riskant. Für junge Selbstständige sei sie gänzlich ungeeignet.
So sei die Rürup-Rente grundsätzlich unkündbar; einmal abgeschlossen müssten bis Renteneintritt Beiträge entrichtet werden. Auch werde die spätere Rentenzahlung bei der Fonds-Variante nicht garantiert. Es könne also auch deutlich weniger ausgezahlt werden, als eingezahlt wurde, kritisierte Hoffmann. Aufpassen sollten Verbraucher auch bei einem angebotenen zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz. Übersteige dieser Beitragssatz die Hälfte der gesamten Beiträge, entfielen die Steuervorteile. "Gewährte Steuervorteile sind dann zurückzuzahlen", betonte Hoffmann.
Die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, gibt es seit 2005. Sie wird durch Steuervorteile staatlich gefördert, basiert aber nicht wie die gesetzliche Rente auf einer Umlagefinanzierung, sondern auf einer Kapitaldeckung. Benannt ist sie nach dem früheren "Wirtschaftsweisen" Bert Rürup.
ddp
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