Wechsel: Stichtag 30. November So sparen Sie bei der Kfz-Versicherung

Preise zu vergleichen, kann sich lohnen: Viele Kfz-Versicherungspolicen haben aus Expertensicht ein Sparpotenzial von mehreren Hundert Euro. Stichtag für den Wechsel ist jedes Jahr der 30. November. Was es beim Wechsel zu beachten gibt und wie Sie richtig kündigen.

Blechschäden übernimmt die Kfz-Versicherung problemlos. Doch die Versicherten bezahlen auch für die normale Haftpflicht schon unterschiedliche Preise. - © Foto: benjaminnolte/Fotolia

Auf die Versicherung entfällt ein erheblicher Anteil der gesamten Betriebskosten für ein Auto. Bei einem Benziner macht eine Vollkasko-Versicherung aktuell zwischen 8,9 und 13,1 Prozent der laufenden Kosten aus, bei einem Diesel sind es sogar zwischen 10,4 und 13 Prozent. Anders als die Spritkosten können Verbraucher den Preis der Versicherung zum Teil mitgestalten. Und so kann sich die Mühe des Vergleichs auszahlen.

Zahlreiche Online-Vergleichsportale bieten dazu Statistiken an. In diesem Jahr warnen die meisten vor Kostensteigerungen, da die Versicherungsanbieter ihre Prämien lange gegenseitig kaputt gemacht hätten. Aus Wettbewerbsgründen seien Tarife "immer enger kalkuliert" worden, erklärt Timo Voß, Referent beim Bund der Versicherten (BdV).

Das heißt im Klartext: Viele Kfz-Versicherungen sind aktuell zu günstig. Nun müssten die Versicherer aufgrund des Preiskampfes der Vorjahre die Prämien wieder erhöhen, schätzt der Experte. Mit bis zu 850 Euro Ersparnis beim Wechsel der Versicherung, werben mehrere Portale.

Ob das so ist, muss aus Sicht von Versicherungsexperten allerdings im Einzelfall entschieden werden und so lohnt sich der Vergleich. Genaue Angaben zum Sparpotenzial sind aufgrund der Vielzahl an Tarifmerkmalen in der Kfz-Versicherung nicht pauschal möglich. Und so muss auch nicht jeder den bürokratischen Aufwand des Wechsels auf sich nehmen, um zu sparen. Auch das Gespräch mit dem Versicherer, bei dem bereits ein Vertrag abgeschlossen wurde, kann sich lohnen und ein Tarifwechsel genügt.

Richtig kündigen: Formalien und Frist einhalten

Wer den bestehenden Vertrag kündigen will, sollte jetzt aktiv werden, damit der neue Vertrag ab dem neuen Jahr gilt. Grundsätzlich müssen Versicherte ihre Kündigung einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Unternehmen eingereicht haben – daher ist der 30. November für so viele Versicherte bedeutsam.

Damit der Übergang zum neuen Anbieter reibungslos klappt, müssen sie ihre alte Versicherung korrekt kündigen. Mandy Fock vom Bund der Versicherten (BdV) erklärt: "Das Schreiben sollte die Versicherungsscheinnummer enthalten, weil sonst im Zweifel die Kündigung nicht richtig zugeordnet werden kann." Es müsse eigenhändig unterschrieben sein. Zusätzlich kann das Kfz-Kennzeichen angegeben werden.

Ausnahmsweise verlängert sich in diesem Jahr die Kündigungsfrist bis zum Montag, den 2. Dezember, da der 30. November auf einen Samstag fällt. Für die Fristwahrung sei der Posteingang beim Versicherer entscheidend – nicht das Datum auf dem Poststempel. Verbraucher sollten rechtzeitig und am besten per Einschreiben mit Rückschein ihre Kündigung abschicken, rät sie.

Beim Wechsel der Kasko-Versicherung sollte der Neuabschluss in trockenen Tüchern sein, bevor die alte Police gekündigt wird. "Nur bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es einen Kontrahierungszwang", gibt die BdV-Sprecherin zu bedenken. Das heißt: Ein neuer Versicherer darf Kfz-Haftpflicht-Kunden nicht ablehnen. Beim Kasko-Schutz sieht die Sache anders aus: "Hier besteht kein Kontrahierungszwang, da darf der Versicherer den Antrag ablehnen."

Grundsätzlich übernimmt beim Kfz-Versicherungswechsel der neue Anbieter die aktuelle Schadenfreiheitsklasse des Kunden. Ein Schaden im Versicherungsjahr führt jedoch auch beim neuen Versicherer zu einer Rückstufung. Und bei einem Zweitfahrzeug könne es Sonderregelungen geben, so dass die Schadensfreiheitsklasse für den Zweitwagen nicht übernommen wird.

Was beim Versicherungswechsel wichtig ist

Es gibt kaum eine Versicherungspolice, bei der Kunden anhand so vieler individueller Tarifmerkmale eingestuft werden. Zu den Risikomerkmalen zählen der Autotyp, das Baujahr, der Zulassungsort, die Zahl der vertraglich fixierten Fahrer, wo das Auto nachts abgestellt ist, die Zahl der unfallfreien Jahre und eine mögliche Selbstbeteiligung. "Aber man kann unter Umständen mehrere Hundert Euro sparen", sagt Timo Voß. "Sie können je nach Anbieter für denselben Versicherungsumfang 500 oder 1800 Euro im Jahr zahlen." dpa/dhz

Welche Faktoren hierbei großen Einfluss haben und was Versicherungswechsel zu beachten ist, lesen Sie hier.>>>

Was versichert werden sollte

Dem Bund der Versicherten zufolge sollte die Deckungssumme bei der Haftplicht bestenfalls 100 Millionen Euro betragen. Zudem sollte der Schutz auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten. Bei der Kaskoversicherung rät der BdV zu einer Police, die auch dann einen Schaden reguliert, wenn dem Verbraucher grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Außerdem sollten Schäden durch Wildunfälle oder Zusammenstöße mit Tieren jedweder Art versichert sein. Individuell abwägen sollten Autofahrer, ob ihnen Rabatte bei der Vereinbarung einer Werkstattbindung wirklich nutzen. Ausdrücklich abgeraten wird von einer Insassen-Unfallversicherung, weil berechtigte Ansprüche bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt würden.



Einen Vergleich verschiendener Versicherungstarife finden Sie hier.>>>