Der Rundfunkbeitrag sinkt zum 1. April. Zwar müssen die Länderparlamente noch zustimmen. Die Gebühren ändern sich aber trotzdem schon. Was künftig auf Betriebe zukonmmt.

Der Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig. Das hat erst Mitte März das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Doch trotzdem sinkt der Beitrag zum 1. April 2015 – sowohl für einzelne Haushalte, für Unternehmen und pro beitragspflcihtiges Kraftfahrzeug.
2013 hat der Rundfunkbeitrag die GEZ-Gebühren abgelöst. Seitdem sorgt er für Ärger, denn die Regeln sind kompliziert und Handwerksbetriebe zahlen mehr als vorher. Bei Haushalten war die Umstellung vergleichsweise einfach: pro Haushalt ein Rundfunkbeitrag – statt wie zuvor pro Gerät ermittelt. Doch bei Handwerksbetrieben sind die Regeln komplizierter.
Sie zahlen je nach Betriebsgröße und je nachdem, ob sie mehrere Filialen haben oder nicht, unterschiedlich hohe Beiträge. Zusätzlich ist die Anzahl der Fahrzeuge im Betrieb ausschlaggebend. Insgesamt hat der neue Rundfunkbeitrag hier für stark erhöhte Belastungen gesorgt. Noch immer werden Änderungen gefordert.
Neuer Beitragssatz ab April
Da der Rundfunkbeitrag dem Staat allerdings hohe Einnahmen beschert hat, haben die Ministerpräsidenten der Länder zum 1. April 2015 eine Beitragssenkung beschlossen. Durch die alte Regelung hatten die Öffentlich-Rechtlichen rund 7,3 Milliarden Euro eingenommen. Ziel der Umstellung von der GEZ-Gebühr auf den Rundfunkbeitrag war es eigentlich nicht, Mehreinnahmen zu erzielen. Doch trotzdem nehmen die Sender zwischen 2013 und 2016 1,5 Milliarden Euro mehr ein als zuvor. 8,324 Milliarden Euro waren es allein im letzten Jahr; 643 Millionen Euro mehr als im Jahr davor.
Der Gebührensenkung müssen die Länderparlamente zwar noch zustimmen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio berücksichtigt die geänderte Beitragshöhe allerdings bereits automatisch ab April. Sollte es doch noch zu einer Änderung kommen, würde der Beitragsservice die entsprechenden Differenzbeträge nach eigenen Angaben zurückerstatten bzw. mit den folgenden Beiträgen verrechnen.
Grundsätzlich gilt für Betriebe folgende Staffelung. Ein voller Beitrag liegt ab 1. April 2015 bei 17,50 Euro:
| Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte | Anzahl der Beiträge | Beiträge pro Monat in Euro |
| 0 bis 8 | 1/3 | 5,83 € |
| 9 bis 19 | 1 | 17,50 € |
| 20 bis 49 | 2 | 35,00 € |
| 50 bis 249 | 5 | 87,50 € |
| 250 bis 499 | 10 | 175,00 € |
| 500 bis 999 | 20 | 350,00 € |
| 1.000 bis 4.999 | 40 | 700,00 € |
| 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.400,00 € |
| 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.100,00 € |
| Ab 20.000 | 180 | 3.150,00 € |
Das gilt für Fahrzeuge
Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug reduziert sich ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro. Beitragspflichtig sind alle Kraftfahrzeuge , die zu gewerblichen Zwecken des Inhabers genutzt werden. Dazu zählen keine Fahrzeuge, die nach der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) keiner Zulassung bedürfen wie u. a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger und Kehrfahrzeuge) sowie Stapler (z. B. Gabelstapler). Privat genutzte Kraftfahrzeuge und die von Einrichtungen des Gemeinwohls sind beitragsfrei.
Befreiung für Saisonbetriebe
Für Saisonbetriebe gelten Ausnahmen: Wird eine Betriebsstätte für mehr als drei zusammenhängende Kalendermonate vollständig stillgelegt, kann für diese Zeit eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden. Die nötigen Formulare können Sie hier herunterladen.>>>
Dauerauftrag prüfen
Wer überprüfen möchte, ob er den korrekten Beitragssatz bezahlt, kann dafür den Beitragsrechner unter rundfunkbeitrag.de nutzen.
Wer den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag bezahlt, sollte diesen rechtzeitig ändern. Wichtig ist, die Änderung nicht zu knapp zum Monatsletzten vorzunehmen, sonst wird noch der alte zu hohe Beitrag überwiesen. Passiert das doch, kann die Überzahlung mit der nächsten Überweisung verrechnet werden. Wer den Rundfunkbeitrag per Lastschrift bezahlt, muss nichts weiter tun. dhz
Weitere Informationen – unter anderem den Kontakt zu einem Service-Telefon des Beitragsservices – erhalten Sie hier.
Unterstützung bei der Berechnung des eigenen Beitrags bietet ein Info-Flyer des ZDH. Er kann hier heruntergeladen werden.