Deutschland muss die Förderung der privaten Altersvorsorge korrigieren. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verstoßen drei Regelungen der Riester-Rente gegen EU-Recht.
Bislang gilt die Riester-Förderung für Arbeitnehmer, die in Deutschland Steuern zahlen.
Nach Ansicht des EuGH in Luxemburg werden Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, benachteiligt, da sie bislang als sogenannte Grenzarbeitnehmer keinen Anspruch auf die staatliche Zulage der Riester-Rente haben. Der EuGH kritisierte dies als einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU.
Einen weiteren Verstoß sieht das Gericht darin, dass deutsche Arbeitnehmer ihr gefördertes Sparkapital nur für Wohneigentum in Deutschland, nicht aber im europäischen Ausland nutzen könnten. Dies stelle vor allem für Grenzarbeitnehmer eine Diskriminierung dar. Zudem rügte das Gericht, dass deutsche Arbeitnehmer, die ins Ausland ziehen, bislang die Riester-Förderung zurückzahlen müssen.
Die Riester-Rente gibt es in Deutschland seit Anfang 2002. Der Staat fördert damit die private Altersvorsorge. Wer einen Teil seines Einkommens in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat Zulagen. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge. Seit 2008 gibt es zudem die Möglichkeit, das in einer Rieser-Rente angesparte Kapital für den Kauf einer Immobilie zu verwenden. Das Gleiche gilt für den Kauf von Genossenschaftsanteilen.
ddp
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