Beim Energiegipfel haben sich die Länder durchgesetzt. Die Förderung von Windenergie und Biogasanlagen wird weniger stark gekürzt. Bund und Länder haben sich auf ein Paket verständigt, um den Kostenanstieg der Ökostrom-Umlage zu bremsen.

Die Hängepartie bei der Reform des Erneuerbare-Energie-Gesetzes scheint beendet. Bund und Länder haben sich auf die künftigen Fördersätze der erneuerbaren Energien geeinigt. Bei einem Spitzentreffen am Dienstagabend in Berlin verständigten sich die 16 Ministerpräsidenten der Länder sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf Maßnahmen, die den Kostenanstieg bremsen und den Umbau der Energieversorgung planbar machen sollen.
Der Bund kam bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) den Ländern vor allem bei der Windförderung an Land und See sowie der Biomasse entgegen. Die geplanten Einschnitte fallen weniger stark aus als es die Reformpläne von Wirtschaftsminister Gabriel vorsehen.
Rückwirkende Kürzung noch unklar
Konkret wurde vereinbart, dass der Austausch alter Windräder durch neue und leistungsstärkere nicht einberechnet wird in die geplante Begrenzung von 2.500 Megawatt pro Jahr beim Windkraftausbau an Land. Beim Ausbau für Windenergieanlagen auf hoher See soll es weitere Genehmigungen geben, geplant sind aber nur noch 6.500 statt 10.000 Megawatt bis 2020. Förderbedingungen für windschwächere Standorte im Binnenland sollen etwas verbessert werden.
Bei Biomasse sollen Erweiterungen bestehender Anlagen nicht unter die Deckelung fallen. Hier soll der Zubau auf 100 Megawatt im Jahr begrenzt werden.
Keine Einigung gab es im Streit um den Stichtag. Bisher ist geplant, dass die neue Regelung mit Förderkürzungen rückwirkend für Anlagen gelten soll, die nach dem 23. Januar 2014 genehmigt worden sind. Schleswig-Holstein etwa fordert eine Verschiebung auf das Jahresende 2014. Einig sind sich Bund und Länder, dass Belastungen für die Industrie nicht weiter steigen.
Mit der Reform, die im August in Kraft treten soll, will Gabriel die Kosten der Ökostrom-Umlage auf dem heutigen Niveau stabilisieren. Bis 2020 ergäbe sich unterm Strich eine Erhöhung um 0,2 Cent je Kilowattstunde. Über die Umlage werden Förderkosten für Windräder, Biogasanlagen und Solaranlagen auf die Strompreise abgewälzt. Derzeit sind es netto 6,24 Cent je Kilowattstunde. Die Novelle soll am 8. April vom Kabinett beschlossen werden.
Gebäudesanierung kein Thema
Doch auch mit diesen Beschlüssen ist die Energiewende insgesamt noch nicht abgearbeitet. Die großen Themen wie Netzausbau, Speicherkapazitäten und die Zukunft des konventionellen Kraftwerksparks werden Gabriel zufolge nach Verabschiedung der EEG-Novelle im Kabinett angegangen: "Die nächsten Schritte werden jetzt unmittelbar folgen."
Nicht gesprochen wurde bislang über eine weitere Steigerung der Energieeffizienz und mögliche neue Fördermaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung – einem wichtigen Anliegen des Handwerks. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festhalten, dass auch in diese Richtung Anstrengungen unternommen werden müssten. Allerdings steht die Gebäudesanierung bislang in keinem Zusammenhang mit der EEG-Umlage. dpa/dhz
Die umkämpfte EEG-Reform
Ein Überblick über das Ziel der Reform und die einzelnen Konfliktpunkte :
Ziele: Es gibt mehr als 4.000 EEG-Vergütungssätze – immer wieder wurden Vergütungen gekürzt oder Boni verändert. Den jeweils zum Anschlussdatum gültigen Fördersatz gibt es auf 20 Jahre garantiert. Die Reform soll nun die schrittweise Abkehr von den auf 20 Jahren gesicherten Zahlungen einleiten, da die Differenz zwischen dem für den Strom erzielten Preis und dem festen Vergütungssatz per EEG-Umlage über den Strompreis zu zahlen sind. Die Vergütung soll für neue Anlagen im Schnitt auf 12 Cent je Kilowattstunde sinken. Von heute 25 Prozent soll der Ökostromanteil günstiger als bisher auf 40 bis 45 Prozent bis 2025 und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen.
Windenergie: Es soll einen jährlichen Zubau von 2.500 Megawatt geben. Strittig waren zwei Dinge: Zum einen die Frage, ob der Austausch alter durch leistungsstärkere Windräder bei den 2.500 MW miteingerechnet wird. Dies soll nun nicht der Fall sein, wodurch voll 2500 MW an neuen Windrädern pro Jahr errichtet werden können, ohne dass es automatische Förderkürzungen gibt. Weiter strittig ist der Stichtag 23. Januar 2014: Für Anlagen, die danach genehmigt worden sind, soll bereits die neue Regelung mit Förderkürzungen gelten.
Windkraft im Meer: Hier soll es zwar eine hohe Anfangsvergütung von rund 19 Cent je Kilowattstunde geben, aber die Ziele werden gekürzt. Statt 10.000 Megawatt sollen nur 6.500 Megawatt bis 2020 installiert werden und 15.000 Megawatt bis zum Jahr 2030.
Biomasse: Auch wegen der Zunahme von Maisanbauflächen soll der Zubau auf nur noch 100 Megawatt pro Jahr gedeckelt werden – mehrere Länder forderten Korrekturen, nun sollen Erweiterungen bei bestehenden Anlagen nicht in die 100 MW eingerechnet werden. Neue Anlagen sollen vor allem mit Abfall- und Reststoffen gefüttert werden. Da die Anlagen anders als Sonne und Wind berechenbar Energie liefern können, soll die Produktion stärker auf den aktuellen Bedarf ausgerichtet werden, dafür soll es dann einen «Flexibilitäts-Bonus» geben.
Industrie-Rabatte: Rund 2.100 Unternehmen sind derzeit begünstigt, sie bezahlen dadurch 5,1 Milliarden Euro weniger. Mit der EU-Kommission wird um eine zukunftsfeste und rechtssichere Lösung beim Ausmaß der Rabatte gerungen. Es gibt politischen Druck, etwa aus Nordrhein-Westfalen, möglichst wenige Verschärfungen zuzulassen.
Eigenstrom: Die Kosten für die Bürger steigen auch, weil zunehmend Unternehmen Strom selbst erzeugen und verbrauchen, so sind sie von Ökostrom-Umlage und Netzentgelten befreit. Künftig sollte die Eigenstromerzeugung mit einer Mindestumlage belegt werden, um andere Stromverbraucher zu entlasten. Aber auf Druck aus Union und SPD wurde der Vorschlag für bestehende Anlagen kassiert. Bei Neuanlagen sollen Industrieunternehmen nun 1,2 Cent "Soli" je Kilowattstunde zahlen. dpa