Der europäische, grenzlose Binnenmarkt für Arbeitskräfte sowie Güter und Dienstleistungen soll weiter ausgebaut werden. 20 Jahre nach seiner Schaffung sieht die Europäische Kommission Handlungsbedarf, damit zum Beispiel Arbeitsuchende in anderen EU-Ländern leichter einen Job finden können. - Von Hajo Friedrich
Das seit Jahren bestehende Informationsangebot zur Förderungen der beruflichen Mobilität in Europa Eures solle erheblich ausgebaut werden, hieß es am Mittwoch in Brüssel. So sollen über Eures künftig nicht nur Stellen angeboten werden, sondern auch Bewerbungen übermittelt werden, sagte ein Mitarbeiter von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier.
Der Binnenmarkt ermöglicht es EU-Bürgern, ungehindert zu reisen und ihren Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen. Von der Möglichkeit, im Ausland zu studieren haben in den letzten 25 Jahren insgesamt mehr als 2,5 Millionen Studierende Gebrauch gemacht. Den 23 Millionen Unternehmen in der EU habe der Binnenmarkt Zugang zu 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern verschafft, sagte EU-Kommissar Barnier.
Die Entwicklung des Binnenmarkts sei ein kontinuierlicher Prozess und ein Kernstück der europäischen Wachstumsagenda, die mit Blick auf die Überwindung der derzeitigen Wirtschaftskrise aufgestellt wurde, hieß es in Brüssel. Die am Mittwoch von der EU-Kommission vorgelegte "Binnenmarktakte II" enthält zwölf Leitaktionen, die jedoch noch von den EU-Institutionen verabschiedet werden müssen. Sie umfassen Aktionen auf den Feldern integrierte Netze, grenzüberschreitende Mobilität von Bürgern und Unternehmen, die digitale Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts und der Vorteile für den Verbraucher.
Trotz großer Fortschritte sieht EU-Kommissar Barnier im Binnenmarkt rechtliche und praktische Hindernisse für die Mobilität von Bürgern, die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten und die Finanzierung von Investitionen. Deshalb kündigte Barnier an, dass die Kommission noch in diesem Jahr zu beschließe, "Eures"-Portal zu einem "echten grenzübergreifenden Arbeitsvermittlungsinstrument" auszubauen. Ferner sollen Vorschriften zur Mobilisierung langfristiger Investitionsfonds für private Unternehmen und langfristige Projekte eingeführt werden. Modernisiert werden sollen auch Insolvenzverfahren, insbesondere bei Fällen mit grenzüberschreitender Dimension. Gefördert werden sollen auch Modellvorhaben, um gescheiterten Unternehmern ein "zweite Chance" zu geben.
Die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen will die Kommission zum Standardverfahren machen, lautet eines der Ziele auf dem Weg zur Schaffung der "Digitalen Wirtschaft". Verbesserung der Produktsicherheitsvorschriften und ihrer Durchsetzung in der Praxis, soll das Verbrauchervertrauen verbessern.
Mehr Informationen unter ec.europa.eu.
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