Arbeitsmarktexperten warnen Mindestlohn: Risiko Scheinselbstständigkeit

Der Mindestlohn kommt, das scheint sicher zu sein. Kleine Betriebe werden damit zu kämpfen haben, warnen Arbeitsmarktexperten und fordern Ausnahmeregelungen. Möglich sei, dass die Zahl der Scheinselbstständigen durch den Mindestlohn steigt.

Mirabell Schmidt

Der Mindestlohn – nur einer der zentralen Streitpunkte der Großen Koalition. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) möchte ihn noch in diesem Jahr auf den Weg bringen, so dass er ab 2015 starten und nach Ablauf der Übergangsregelungen bis 2017 uneingeschränkt gelten kann. Ausnahmen soll es nach dem Willen der Ministerin nur für Auszubildende und Praktikanten geben, die sich noch in der Ausbildung befinden. Vor allem dem Koalitionspartner CSU ist das nicht genug.

Beträgt die Lohnuntergrenze wie von der Großen Koalition geplant 8,50 Euro, müssten Arbeitgeber nach einer Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bei jedem siebten Arbeitsplatz in Westdeutschland und jedem vierten in Ostdeutschland den Stundenlohn anheben.

Viele Selbstständige unter Mindestlohngrenze

Gerade für kleine Betriebe könnte der Mindestlohn zum Problem werden. "Rund 40 Prozent der Betriebe mit bis zu zehn Angestellten zahlen weniger als 8,50 Stundelohn", sagt Hagen Lesch, Experte für Lohn- und Tarifpolitik beim IW Köln (Zahlen von 2011). Durch den Mindestlohn entstünde ein höherer Lohnkostenanteil. Also müssten Betriebe entweder die Preise erhöhen, Mitarbeiter entlassen oder das Einkommen des Betriebsinhabers kleiner werden.

Doch auch viele Selbstständige verdienen ohnehin weniger als 8,50 Euro in der Stunde. Laut DIW beträgt der Stundenlohn bei 1,1 der rund vier Millionen Unternehmern in Deutschland weniger als der vorgesehene Stundenlohn. Rund 770.000 der Geringverdiener sind Solo-Selbstständige. Gerade bei Neugründern bleibt nach einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn oft wenig vom Umsatz als Einkommen übrig – von einem Euro durchschnittlich nur 34 Cent.

Gewinnspanne für Lohnuntergrenze oft zu klein

Bei sehr vielen kleinen Unternehmen ist es daher kaum machbar, den Gewinn wegen höheren Lohnkosten zu schmälern. Und für Angestellte in Betrieben bis zu zehn Mitarbeitern gilt kein Kündigungsschutz. "Möglich ist, dass die Leute entlassen und als Scheinselbstständige, also mit Werkverträgen, wieder beschäftigt werden", erläutert Lesch. Denn die Unternehmen sind trotzdem auf ihre Mitarbeiter angewiesen. Sie nehmen dadurch aber ein hohes Risiko auf sich, da Scheinselbstständigkeit als Schwarzarbeit gilt und dementsprechend bestraft wird.

Ob es tatsächlich in großem Ausmaß dazu kommt, sei im Moment jedoch noch nicht zu sagen. Denkbar sei auch, dass einfach peu à peu nur noch Werkverträge vergeben werden, ergänzt Karl Brenke, Wissenschaftler beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. "Beim Handwerk sehe ich da allerdings nicht das primäre Problem."

Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) befürchtet aufgrund der Erfahrung, die mit branchenspezifischen Mindestlöhnen gemacht wurde, keinen solchen Trend. "Dass ein solcher Effekt bei einem undifferenzierten allgemeinen gesetzlich verankerten Mindestlohn eintreten kann, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden", so der ZDH.

Lesch: Ausnahmen für kleine Betriebe nötig

Wahrscheinlich sei allerdings, dass bei gleicher Lohnsumme die offizielle Arbeitszeit reduziert wird damit die Lohnkosten nicht steigen und die Angestellten trotzdem genauso viel arbeiten, sagt Lesch. Wenn einige Betriebe sich an die Regelungen halten, andere nicht, führe das zu einem unfairen Wettbewerb. "Dann hat eine Stunde plötzlich 70 Minuten, das wird man nicht kontrollieren können", erläutert Brenke.

Um die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen, könne man natürlich rigorose Kontrollen durchführen. "Man könnte aber auch Ausnahmeregelungen für kleine, umsatzschwache Betriebe oder für Langzeitarbeitslose finden", sagt Lesch. So würde auch verhindert, dass der Mindestlohn zu einer unüberwindbaren Eintrittshürde für Arbeitssuchende wird.

"Ausnahmeregelungen wären meiner Ansicht nach sehr sinnvoll", betont der Wissenschaftler vom IW Köln. Etwa einen Mindestlohn, der an die Betriebsgröße oder den Umsatz pro Kopf gekoppelt sei. Sinnvoll wäre auch ein Anpassungspfad, durch den der Mindestlohn schrittweise eingeführt wird.

"Mindestlohn ist großes Experiment"

Nach den Plänen im Koalitionsvertrag soll der Mindestlohn bis 2017 uneingeschränkt gelten. Bis dahin sind Abweichungen nach unten möglich, wenn Tarifparteien beispielsweise eine niedrigere Lohnuntergrenze vereinbart haben.

Sowohl DIW als auch IW halten den Mindestlohn für ein großes Experiment. "Man kann aber noch nicht genau sagen was passiert", sagt Brenke. Garantiert sei der Mindestlohn mit mehr Bürokratie verbunden. "Aber ich bin mir sicher, dass einiges passieren wird, was die Politik nicht erwartet, vor allem was die Umgehung des Mindestlohns angeht."