Kleinstunternehmen werden von Bürokratie befreit - Konjunktur - deutsche handwerks zeitung

Konjunktur - 27.02.2009

EU-Kommission

Kleinstunternehmen werden von Bürokratie befreit

Kleinstunternehmen werden wohl schon bald von Bürokratie entlastet. Die Europäische Kommission hat dazu einen vom Handwerk lange geforderten Vorschlag vorgelegt.

Der Vorschlag soll Kleinstunternehmen von der Verpflichtung entbinden, einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Europäische Kommission will damit die Belastung von den kleinsten Betreiben verringern. Sie schätzt das Gesamtpotenzial der Einsparungen bei Verwaltungslasten auf rund 6,3 Milliarden Euro. Als Kleinstunternehmen gelten solche Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überscheiten: Bilanzsumme 500.000 Euro, Nettoumsatzerlöse 1 Mio Euro und durchschnittlich zehn Beschäftigte im Geschäftsjahr.

Mit dem Vorschlag kommt die EU-Kommission ihrem Versprechen aus dem Europäischen Konjunkturprogramm von Ende November 2008 nach. Darin wurden die EU und die Mitgliedstaaten aufgerufen, die "Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen für Kleinsunternehmen" aufzuheben. "Dieser Vorschlag kann die Belastung der kleinsten Unternehmen in der Europäischen Union auf breiter Basis verringern", ist EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sicher. Jetzt liege es an den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, den Vorschlag rasch zu unterstützen und freizugeben. Die Einsparungen für jeden Kleinstbetrieb schätzt McCreevy auf durchschnittlich 1.200 Euro. "Hier bietet sich eine echte Chance, kleinen Unternehmen das Leben zu erleichtern", erklärt der EU-Binnenmarktkommissar.

Bei der Bundesregierung stößt der Vorschlag, Kleinstunternehmen von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu entbinden auf offene Ohren. "In der jetztigen Wirtschaftslage geht es darum, alle Entlastungsmöglichkeiten für den Mittelstand zu nutzen", kommentiert Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Der Vorschlag weise "den richtigen Weg, indem er den Mitgliedstaaten die notwendigen Spielräume im Bilanzrecht eröffnet, um den betroffenen Kleinstunternehmen substantielle Entlastung zu verschaffen", sagt zu Guttenberg.

pc

 
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