Kfz-Versicherung: Fünf Regeln für den erfolgreichen Vergleich - Finanzierung - deutsche handwerks zeitung

Finanzierung - 10.11.2009

Mit der Autoversicherung Geld sparen

Kfz-Versicherung: Fünf Regeln für den erfolgreichen Vergleich

Vertrautes birgt zwar Sicherheit, spart aber kein Geld: Wer jetzt seine Kfz-Versicherung wechselt oder nachverhandelt, profitiert von günstigen Konditionen und besseren Leistungen. Sparfüchse sollten fünf wichtige Regeln beachten.

Autofahrer, die sich jetzt ein paar Minuten Zeit nehmen, sparen bei ihrer Kfz-Versicherung je nach Fahrzeug und Fahrerfahrung mehrere hundert Euro im Jahr. Der ADAC hat fünf wichtige Regeln für den erfolgreichen Versicherungsvergleich zusammengestellt:

1. Vor dem Wechsel sollten Sie die Versicherungsbedingungen und -leistungen vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Wer bietet wieviel fürs Geld? Möglicherweise ist ein Wechsel gar nicht sinnvoll, weil der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif anbietet, der günstiger ist als der bestehende. Großen Einfluß auf die Prämie haben Faktoren wie die Zahl der Fahrer und die jährliche Fahrleistung. Fragen Sie zuerst bei Ihrer alten Versicherung nach.

2. Den alten Vertrag zum 1. Januar sollten Sie erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Sie können die Leistung in der Kfz- Haftpflichtversicherung jedoch z.B. auf die Mindestdeckungssumme (7,5 Millionen Euro bei Personenschaden statt möglicher 100 Millionen Euro pauschal) beschränken. Teil- und Vollkaskoversicherungsverträge dürfen auch abgelehnt werden. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der aktuelle Versicherer. Vorsicht: Besondere Rabatte des alten Versicherers (z.B. für den Zweitwagen) müssen beim neuen Versicherer nicht akzeptiert werden.

3. Klingt banal, ist aber wichtig: Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden. So haben Sie einen Nachweis gegenüber Ihrer alten Versicherung.

4. Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Dieses vierwöchige außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.

5. Wer von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte, ist nicht in jedem Fall billiger dran. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, während es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

dhz

 
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