Staatliche Förderung für KMUs KfW weitet Leasingförderung aus

Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Leasingfinanzierungen staatlich gefördert werden. Das gilt auch für Handwerker.

Die KfW weitet die Leasingförderung für kleine und mittlere Unternehmen aus. - © KfW

Bestehende kleine und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer sollen von Januar 2017 an von günstigeren Leasingbedingungen bei betrieblichen Neufanschaffungen profitieren. "Neben dem klassischen Bankkredit können die Unternehmen nun auch bei kleineren Investitionen zwischen einer Kreditfinanzierung und Leasing wählen – zu günstigen KfW-Zinsen", sagt KfW-Vorstandsmitglied Ingrid Hengster.

100 Millionen Euro im Fördertopf

Die KfW-Bankengruppe und der Finanzdienstleister Grenke AG haben dafür einen entsprechenden Globaldarlehensvertrag für Leasingfinanzierungen in Höhe von 100 Millionen Euro abgeschlossen.

Fördergelder zwischen 500 und 25.000 Euro möglich

Gefördert werden können nach Angaben des Finanzdienstleisters Grenke von der Büroausstattung, über Maschinen bis zu besonderer Sicherheitstechnik betriebliche Neuanschaffungen im Wert von 500 bis 25.000 Euro. Neue Leasingfahrzeuge für den Betriebsfuhrpark zählten allerdings nicht dazu.  Förderberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro und Sitz in Deutschland. Weitere Details wird die banken- und herstellerunabhängige Grenke-Gruppe mit Programmstart Anfang Januar 2017 bekannt geben.  

Ohne Fördergutschein geht es nicht

Um die Fördermittel zu bekommen, muss der Unternehmer einen so genannten Fördergutschein von Grenke ausfüllen. Ausgefüllt muss er diesen dann gemeinsam mit dem Leasingvertrag dort wieder einreichen. Mit Abschluss des Leasingvertrages wird der Fördergutschein dann eingelöst und der individuelle – von Raten und Laufzeiten abhängige Förderbetrag – dem Leasingkunden vorab und in einer Summe gutgeschrieben. Anders als bei einem Kredit belastet der Kunde mit dem Leasingvertrag nicht die eigene Bilanz.

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