Die deutsche Bundesregierung ist mit ihrem Versuch gescheitert, wichtige Entscheidungen in der anhaltenden europäischen Schuldenkrise nur von einem kleinen Sondergremium im Deutschen Bundestag abnicken zu lassen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die von der Bundesregierung geforderte Einrichtung eines nur aus neun Abgeordneten bestehenden Sondergremiums für eilige oder vertrauliche Entscheidungen zur Euro-Rettung in wesentlichen gegen das Grundgesetz verstößt.
Erfolg vereitelt
Durch den Ausschluss der übrigen 611 Abgeordneten sieht Karlsruhe deren Mitwirkungsrechte verletzt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kündigte zügige Nachbesserungen an. Das aus dem Kreis der 41 Mitglieder des Haushaltsausschusses bereits gewählte Sondergremium sollte in dringenden Fällen oder bei geheimen Sachverhalten anstelle des Parlamentsplenums oder des Haushaltsausschusses Entscheidungen zum Euro-Rettungsschirm EFSF treffen. Bereits im Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht per Eilbeschluss verfügt, dass sie ihre Arbeit aufnehmen konnten.
Rechtmäßig sei das Gesetz allerdings im Blick auf die Entscheidungsbefugnisse des Sondergremiums für den Fall des Ankaufs von Staatsanleihen durch die EFSF am sogenannten Sekundärmarkt. Dies sei "ausnahmsweise aus Gründen der besonderen Vertraulichkeit gerechtfertigt", hieß es im Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter. Ein Bekanntwerden oder auch nur der Planung einer solchen Notmaßnahme könnte deren Erfolg "vereiteln", hieß es. haf