Das Reformpaket von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für die Rente der Zukunft nimmt langsam Konturen an. Die Vorschläge stoßen aber nicht überall auf offene Ohren. Unter anderem ist geplant, dass junge Selbstständige bald frei über ihre Altervorsorge entscheiden können.
Karin Birk

Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Bekämpfung von Altersarmut stoßen bei Wirtschaft und Liberalen auf Widerstand. Während weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass junge Selbstständige zu einer Altersvorsorge verpflichtet werden sollen, wird die mögliche Zuschussrente kritisch gesehen. „Die Pläne von Bundesministerin von der Leyen dürfen nicht zu neuen Belastungen für den Beitragszahler werden“, warnte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. „Das derzeitige Rentenpaket ist so für uns nicht zustimmungsfähig“, sagte FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb der Deutschen Handwerks Zeitung.
Verständigen konnte sich die Koalition darauf, dass junge Selbstständige bald frei über ihre Altersvorsorge entscheiden können, aber dann eine ausreichende Absicherung nachweisen müssen. Dabei soll die Handwerkerpflichtversicherung abgeschafft werden. Nach Ansicht der Liberalen ist Altersarmut ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wenn für langjährige Geringverdiener die Rente jetzt bis zu 850 Euro bezuschusst werden soll, gingen die steigenden Kosten alle an. „Dies muss nachhaltig aus Steuermitteln finanziert werden“, so Kolb. Die geplante Finanzierung bestehe aber in den ersten Jahren vor allem aus Beitragsgeldern und später aus einer Mischfinanzierung.
Beiträge müssen sinken
Hundt befürchtet deshalb zu großen Druck auf die Beiträge. „Wichtig ist, dass der Beitragssatz wie geplant 2013 von 19,6 auf 19,2 Prozent sinkt.“ Auch müsse das gesetzliche Ziel eines Beitrags von höchstens 22 Prozent bis zum Jahr 2030 eingehalten werden. Der Arbeitgeberpräsident plädiert für eine Finanzierung aus Steuermitteln. Die geplante höhere Erwerbsminderungsrente müsse ebenfalls beitragsneutral finanziert werden.
Das geplante Reformpaket, das 2013 in Kraft treten soll, sieht auch ein höheres Budget für Rehabilitationsleistungen und eine Lockerung der Hinzuverdienstgrenzen vor. Die Altersvorsorgepflicht, die ebenfalls von Anfang 2013 an gelten soll, wird vorerst wegen der Fülle der Detailfragen getrennt beraten. Das Handwerk befürwortet die Vorsorgepflicht. „Wichtig ist aber ein weit reichender Vertrauensschutz mit umfassenden Übergangsregelungen“, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler. Kolb betonte außerdem: „Entscheidend ist, dass Existenzgründungen nicht behindert werden.“ Gründer sollen deshalb anfangs keine und erst nach etwa vier Jahren den vollen Beitrag bezahlen.
Privat oder gesetzlich?
Grundsätzlich sollen Selbstständige unter 30 Jahren zwischen privater Altersvorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung wählen. „Eine Handwerkerpflichtversicherung wie sie bisher galt, passt dazu nicht“, sagte Kolb. Bisher mussten selbstständige Handwerker der Anlage A insgesamt 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bevor sie sich befreien lassen konnten.
Für Selbstständige im Alter von 30 bis 50 Jahren soll es Übergangsregelungen geben, in die auch Immobilienvermögen eingerechnet werden können. Ältere Selbstständige sind von der Vorsorgepflicht nicht betroffen. Inwieweit auch die, die schon einzahlen, befreit werden können, ist noch offen. Die FDP plädiert für eine vollständige Befreiung.
Strittig ist, ob Selbstständige zur Vorsorge gegen Erwerbsunfähigkeit, die rund 100 Euro ausmachen würde, verpflichtet werden sollen. Unstrittig dagegen ist, dass junge Selbstständige künftig 250 bis 300 Euro monatlich beiseite legen müssen.