In Deutschland kommen immer mehr gefälschte Waren auf den Markt. Dabei handelt es sich nicht nur um unmittelbare Markenfälschungen, sondern auch um Plagiate einzelner Techniken oder Designideen, die von Mitbewerbern nachgemacht werden. Gerade für kleine Betriebe, die ihr ganzes Know-how und oft auch viel Geld in ihre innovativen Ideen stecken, kann der Ideenklau jedoch existenzbedrohend werden. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt sich gegen die Produkt- und Markenpiraterie zu schützen.
Jana Tashina Wörrle
Bei Plagiaten und Fälschungen denken viele zuerst an die günstige Markenuhr oder die Handtasche mit einem bekannten Logo, die man zu viel günstigeren Preisen im Ausland bekommt. Doch Fälschungen und Plagiate nehmen noch einen viel größeren Raum ein. Allein im Jahr 2010 haben europäische Zollbeamte an den EU-Außengrenzen mehr als 103 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt – ein Wert von geschätzt einer Milliarde Euro. Dabei handelte es sich zu einem großen Teil um Waren, die die großen Discounter gezielt einkaufen und in Europa auf den Markt bringen.
"Es gibt aber auch noch die Variante der Produktpiraterie, die hier bei uns vor Ort immer wieder praktiziert wird ", gibt Christine Lacroix von der Aktion Plagiarius zu bedenken. Nicht selten komme es vor, dass Ideen von den direkten Mitbewerbern abgeschaut und nachgemacht werden. Das wäre die klassische Form eines Plagiats, bei der entweder das Design eines Produkts und/oder die Technik 1:1 übernommen werden. Von einer Fälschung spricht man dagegen, wenn auch ein renommierter Markenname nachgemacht wurde, erklärt die Fälschungsexpertin.
Plagiate nicht einfach akzeptieren
Christine Lacroix ist die Geschäftsführerin der Plagiarius Consultancy GmbH, die sich mit der Aktion Plagiarius gegen Produkt- und Markenpiraterie einsetzt und jährlich den Negativpreis "Plagiarius" an Hersteller und Händler besonders dreister Nachahmungen vergibt. In diesem Jahr wurde der Preis am 10. Februar auf der Frankfurter Konsumgütermesse "Ambiente" vergeben. Der erste Preis ging an eine Leichtbau-Schmiedefelge, die im Original von der Firma AC Schnitzer automobile Technik aus Aachen stammt und von der rimlux GmbH aus Essen als Fälschung vertrieben wurde.
Lacroix rät betroffenen Betrieben, sich unbedingt zur Wehr zu setzen und die Plagiate nicht zu akzeptieren. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am wichtigsten sei der Schutz der Produkte selbst, indem man die entsprechenden gewerblichen Schutzrechte erwirbt. "Abgesehen vom Patent halten sich die Kosten für Schutzrechte, wie Marke, Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster durchaus im Rahmen ", sagt Lacroix. Ein Patent anzumelden lohnt sich, wenn es sich um eine komplett neue Technik handelt, die es in dieser Form noch nicht auf dem Markt gibt. Eine technische Weiterentwicklung oder ein kleineres technisches Detail könne auch mit einem sogenannten Gebrauchsmuster – auch "kleines Patent" genannt - geschützt werden.
Das Aussehen muss einzigartig bleiben
Das Prinzip der Nachahmer ist "Mehr Schein als Sein ", das heißt dem Schutz des Produktdesigns, also des Erscheinungsbildes der Ware kommt eine große Rolle zu. "Auch technisch immer ähnlichere Produkte verkaufen sich heutzutage stark über das Design. Daher empfehlen wir Unternehmen, auch bei technischen Produkten zusätzlich das Design zu schützen ", sagt Lacroix. Betriebe können entweder ein deutsches Geschmacksmuster oder aber ein sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das EU-weit gilt, für ihre Produkte eintragen lassen.
Ein deutsches Geschmacksmuster kostet etwa 70 Euro für fünf Jahre. Das EU-Geschmacksmuster für alle 27 EU-Staaten kostet jeweils für fünf Jahre 350 Euro, beide können bis zu vier Mal verlängert werden. So bestehe für einen geringen Kostenaufwand ein guter rechtlicher Schutz des Produktdesigns.
Seit 2002 gibt es darüber hinaus das sogenannte "nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster ". Mit der Veröffentlichung eines neuen Produktes hat man automatisch drei Jahre Designschutz innerhalb der gesamten EU. Wer trendige, kurzlebige Produkte herstellt und vertreibt, kann sich bei einem Rechtsstreit darauf berufen – für alle anderen empfiehlt sich die eingetragene Variante. Wichtig ist bei der nicht eigetragenen Variante, dass man das Datum der Markteinführung nachweisen kann, um zu zeigen, dass man als erster mit diesem Design am Markt war ", rät Plagiatsexpertin Lacroix. Nur dann könne man von diesem automatischen Schutz auch wirklich Gebrauch machen.
Eine Möglichkeit den Zeitpunkt zu registrieren, ist eine kostenlose Eintragung in der Online-Datenbank Designpublisher.com der Plagiarius Consultancy GmbH. Hier kann sich jeder Betrieb mit seinem Produkt eintragen und registriert damit automatisch die Markteinführung. Grundsätzlich wichtig beim Designschutz sind gute Fotos, die das Produkt aus verschiedenen Perspektiven. zeigen "Denn nur was man auf dem Foto sieht, ist auch geschützt ", sagt Lacroix.
Qualitätsmerkmal "Handwerksarbeit"
Ohne den korrekten rechtlichen Schutz, haben die Betriebe kaum Chancen, ihre Ideen und Erfindungen zu sichern – grundsätzlich herrscht in Deutschland Nachahmungsfreiheit. "Es gibt zwar noch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, aber das ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und nicht immer leicht durchzusetzen. Wer Schutzrechte hat, kann dem Plagiator zunächst über einen Anwalt eine Abmahnung zukommen lassen und eine Unterlassungserklärung einfordern ", sagt die Expertin. Sollte das nicht funktionieren, können immer noch gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Lacroix rät den Betrieben zusätzlich offensiv mit den Qualitätsmerkmalen ihrer Produkte umzugehen und damit die Konsumenten zu überzeugen. "Man kann auch ganz klar kommunizieren, welche Arbeit, welche Investitionen und welches Know-how in die Produktentwicklung eingeflossen ist ", sagt die Geschäftsführerin. "Deutsche Handwerksarbeit" sei doch ein Qualitätszeichen, mit dem man ruhig in die Öffentlichkeit gehen könne. Als Unterstützung bieten sich auch Zertifikate und Auszeichnungen an, die die Ware erhalten hat. Obwohl natürlich auch diese nachgemacht und gefälscht werden können, gibt Lacroix zu bedenken.