Bundestag stimmt drittem Hilfspaket zu Hoffnung auf die Wende in Griechenland

Der Deutsche Bundestag stimmt dem dritten Hilfsprogramm für Griechenland mit großer Mehrheit zu. Bis zu 86 Milliarden Euro sollen die Griechen in den kommenden drei Jahren grundlegend neu aufstellen.

Hajo Friedrich

Hoffnung auf Besserung in Griechenland: Der Bundestag hat dem dritten Hilfspaket für das Land zusgestimmt. - © djama/Fotolia.com

Mit einer erwartungsgemäß großen Mehrheit von 454 Stimmen hat der Deutsche Bundestag für das dritte Hilfsprogramm für Griechenland gestimmt. 113 Abgeordnete aus den Unions- und anderen Parteien stimmten gegen das Paket, 18 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Damit ist die Auszahlung einer ersten Tranche in Höhe von etwa 26 Milliarden Euro, in den kommenden Tagen wohl sichergestellt. Am Mittwoch stand nur noch die Abstimmung über das Hilfspaket im niederländischen Parlament an. In anderen Euroländern wurde das Paket bereits in den vergangenen Tagen von den Regierungen und, wo erforderlich, von den Parlamenten gebilligt.

Höhepunkt der Verschuldung in den kommenden drei Jahren

Fast 30 Seiten umfasst das so genannte "Memorandum of Understanding" (MoU) für die jetzt auch vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit angenommene "Stabilitätshilfe" für Griechenland. Darin wird detailliert aufgelistet, wozu sich die griechische Regierung in den kommenden Jahren verpflichtet, um die Wirtschaft und Gesellschaft grundlegend zu reformieren und das Land auf einen selbsttragenden Wachstumskurs zu führen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte in seiner Regierungserklärung: die Nettoneuverschuldung Griechenlands dürfte zunächst noch steigen, ihren "Kulminationspunkt" jedoch in den kommenden drei Jahren erreichen.

Der Gesamtfinanzierungsbedarf über die vom griechischen Finanzministerium beantragte Programmperiode vom Juli 2015 bis Juli 2018 wird von der Europäischen Kommission und dem Internationalen Währungsfonds auf 82 bis 86 Milliarden Euro geschätzt. Die "Stabilitätshilfe" wird Athen in Form eines Darlehens des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Verfügung gestellt. Der ESM ist der Nothilfefonds der Euro-Staaten. Er ist in Luxemburg angesiedelt und wir von dem Deutschen Klaus Regling geleitet.

Vier zentrale Säulen enthält das MoU:

Nachhaltige Haushaltspolitik für Wachstum und Beschäftigung

So verpflichtet sich Griechenland bei seinem Staatshaushalt zu einem "substantiellen mittelfristigen Primärüberschuss" von 3,5 Prozent. Primärüberschuss bedeutet, dass Griechenland Überschüsse erzielen muss, um Schulden an die internationalen Geldgeber zurückzahlen zu können.

Um dies zu erreichen verpflichtet sich Athen zu weiteren Reformen: bei der Mehrwert- und Einkommenssteuer, des Renten- und Gesundheitssystems sowie zur Umsetzung eines umfassenden Programms zur Verbesserung des Managements der Steuereinnahmen und der öffentlichen Haushalte. Der geplante "Anpassungspfad" für den Staatshaushalt sieht bis 2018 folgende Ziele für den Primärüberschuss vor: 0,5 Prozent für 2016, 1,75 Prozent für 2017 und 3,5 Prozent für 2018.

Finanzstabilität sichern

Auf Drängen der internationalen Geldgeber verpflichtet sich Griechenland, "umgehend" Schritte zu unternehmen, um den hohen und steigenden Anteil fauler Kredite abzubauen und die Insolvenzordnung für Unternehmen und private Haushalte entsprechen zu modernisieren, heißt es in einem internem EU-Vermerk. Bis Ende dieses Jahres soll auch die Kapitallücke im Bankensektor bestimmt und die notwendige Rekapitalisierung, sprich: Ausstattung der Kreditinstitute mit Liquidität, abgeschlossenwerden.

Neu geordnete werden soll auch die Organisation des Griechischen Finanzstabilitätsfonds (HFSF). Sichergestellt werden soll zudem eine größere Unabhängigkeit des Fonds "von politischer Einflussnahme", heißt es In Brüssel. Auch sollen die griechischen Banken für private Investoren attraktiv gemacht werden.

Strukturreformen für stärkeres Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Beschäftigung

In dem Memorandum verpflichtet sich Griechenland zur Ausarbeitung und Umsetzung eines breit angelegten Reformkatalogs der Arbeits-, Dienstleistungs- und Produktmärkte (einschließlich Energie). So sollen zum Beispiel auf dem Feld der Arbeitsmarktreformen die Regelwerke für Lohnfindung und Massenentlassungen im Lichte internationaler "best-practice"-Erfahrungen weiterentwickelt und modernisiert werden.

Abgeschafft werden sollen zum Beispiel Steuervergünstigungen auf Dieselkraftstoffe für Landwirte. Auch soll der Zugang zu Generika, also patentfreien und preiswerten Arzneimitteln erleichtertwerden. Erhöht werden soll das Renteneintrittsalter auf künftig 67 Jahre und die Renten sollen teilweise gesenktwerden. Ergänzt werden soll die ins Auge gefasste "Wachstumsstrategie" durch die Fortsetzung und Verstärkung der Privatisierungsanstrengungen sowie Maßnahmen zur Stärkung der Investitionstätigkeit. Erleichtert werden soll zum Beispiel der Zugang zu Geldern aus den EU-Strukturfonds.

Aufbau einer "modernen öffentlichen Verwaltung"

die Stärkung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wir im Memorandum besondere betont. So verpflichtet sich Griechenland zu grundlegenden Reformen des Justizsystems, des Bildungssystems sowie zu einer "durchgreifenden Verstärkung des Kampfes gegen Korruption und der Steuerhinterziehung". So sollen zum Beispiel Einzelhändler streng bestraft werden, wenn sie keine oder falsche Quittungen ausstellen, um die Abführung der Mehrwertsteuer zu umgehen. Ferner sehen die geplanten Verwaltungsreformen eine größere institutionelle Unabhängigkeit für bestimmte Schlüsselbehörden vor, etwa für die Steuerbehörde und das griechische Statistikamt (ELSTAT), heißt es in Brüssel.

Regelmäßige Überprüfungen

All dies muss jetzt von der Athener Regierung umgesetzt werden und zunächst in Gesetzesinitiativen, Regierungsentscheidungen und Verwaltungsakte gegossen und mit konkreten Umsetzungsterminen verbunden werden. Einige vorrangige Maßnahmen, so genannte "Prior Actions", hat Athen in den vergangenen Tagen bereits beschlossen; weitere Vorhaben müssen in den kommenden Monaten folgen. Die griechische Regierung hat sich bereit erklärt, mit den internationalen Geldgebern eng zusammen zu arbeiten.

Dies soll quartalsmäßige Überprüfungen beinhalten und eine laufende Kontrolle des Reformprozesses gewährleisten. Sichergestellt werde solle aber auch eine "soziale Balance des Programms". So finden sich im Memorandum auch Ausführungen zur Überarbeitung des sozialen Sicherungssystems. So sollen diese Instrumente verstärkt auf die bedürftigsten Gesellschaftsgruppen – Langzeitarbeitslose und jugendliche Arbeitslose - ausgerichtetwerden.

IWF fordert Schuldenschnitt

Unklar ist noch, ob und gegebenenfalls in welcher Form sich der Internationale Währungsfonds (IWF) an dem dritten Hilfspaket beteiligt. Erst im Herbst will der IWF über eine mögliche Beteiligung entscheiden; erwartet wird, dass sich der IWF mit einem Betrag von insgesamt 16 Milliarden Euro an den Hilfsprogramm beteiligt. In der Diskussion mit dem IWF spielt die Frage der Schuldentragfähigkeit Griechenlands eine zentrale Rolle.

Der IWF sieht die Schuldentragfähigkeit Griechenlands aktuell nicht gewährleistet und fordert einen Schuldenschnitt. Die Europartnerländer lehnen dies ab, weil dies gegen Grundsätze der Währungsunion verstoßen würde; danach dürfen Europartner nicht verpflichtet werden, auf ihre Forderungen gegenüber klammen Staaten zu verzichten und damit ihre eigenen Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen.

Ein Ausweg aus diesem Dilemma dürfte eine abermalige Verlängerung der Laufzeit der Kredite und eine Zinssenkung sein. In Brüssel kursieren auch Überlegungen, den Rückzahlungsbeginn des jetzt beschlossenen ESM-Darlehens noch mehr in die Zukunft zu verlegen und dAthen damit von Rückzahlungspflichten zu entlasten. Dies wäre eine Art "Schuldenschnitt light".