Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern Handwerkerleistungen erst ab 300 Euro steuerlich absetzbar

Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Handwerkerrechnungen zukünftig erst ab 300 Euro steuerlich absetzbar sein sollen. Damit sollen Mehrausgaben refinanziert werden. Holger Schnwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), kritisiert den Vorschlag scharf.

Holger Schnwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). - © ZDH

Mit diesem Sockelbetrag von 300 Euro wollen die Finanzminister Steuererleichterungen kompensieren. So sieht der am Freitag gefasste Vorschlag vor, zum Beispiel die Pauschbeträge für Arbeitnehmer und für Menschen mit Behinderung anzuheben. 

Diese Mehrkosten von geschätzten 880 Millionen Euro sollen anderswo eingespart werden – unter anderem bei den Handwerkern. Mit diesem Sockelbetrag wären über die Hälfte der bisher beim Finanzamt eingereichten Kosten für Handwerkerrechungen nicht mehr absetzbar. Die Finanzministerkonferenz  von Bund und Ländern fand vergangene Woche in Halle statt.

Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke kritisiert die Beschlüsse. Sie würden nur die Finanzverwaltung entlasten. Bürger und Unternehmen würden dabei leer ausgehen.

Schwannecke: "Der Vorschlag, einen sogenannten Sockelbetrag beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen einzuführen, springt deutlich zu kurz. Hier sollte zunächst die Evaluierung zu den Wirkungen dieses Instruments abgewartet werden. Dafür ist die Auswertung des Datenmaterials für die Veranlagungsjahre 2008 und 2009 notwendig. Erst dann kann über die mögliche Weiterentwicklung des Instruments des Steuerbonus für Handwerkerleistungen entschieden werden. Sinnvoll im Sinne eines schlüssigen Konzepts wäre eine Weiterentwicklung der steuerlichen Rahmenbedingungen der privaten Haushalte als Auftraggeber insgesamt."

Eigentlich hatten Bund und Länder im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossen, die Wirkungen des damals verbesserten Steuerbonus zu untersuchen. Sie beauftragten die Kanzlei Ernst und Young mit der Analyse. Aber die Datengrundlage, die Einkommensteuerstatistik 2009, liegt noch nicht vor. Bisher gibt es nur die Daten für 2006/2007. dhz